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Einführung des Barcodeantrags im Mahnverfahren

Bisher kann ein Antrag auf Erlass eins Mahnbescheids nur auf dem amtlichen Vordruck oder im Wege der elektronischen Übermittlung gestellt werden.

Neben diese klassischen Antragswege tritt jetzt das Mahnverfahren per Barcodeantrag:

Über das Portal www.online-mahnantrag.de erfasst der Antragsteller die Verfahrensdaten. Dabei findet eine vollständige Überprüfung der Daten statt. Der Antragsteller wird dabei frühzeitig auf Probleme und mögliche Fehlerquellen hingewiesen, so dass Beanstandungen der Anträge weitgehend vermieden werden können.

In einem weiteren Bearbeitungsschritt wird ein PDF-Dokument erzeugt, welches den vollständigen Barcode-Antrag enthält. Dieses Dokument muss dann auf normalem (weißem) Papier ausgedruckt, auf der ersten Seite unterschrieben und an das Mahngericht gesandt werden.

Da die Daten in elektronischer Form (verschlüsselt in den Barcodes) vorliegen, entfällt die aufwändige manuelle Erfassung der Antragsdaten. In der Regel kann der Mahnbescheid direkt am Eingangstag des Mahnbescheidsantrags erlassen werden.

Das weitere Verfahren (Erlass des Mahnbescheids, Kostenanforderung) entspricht dann dem "normalen" Verfahren.

Auf Seiten des Antragstellers wird lediglich ein aktueller Internet-Browser und der kostenlos erhältliche Acrobat-Reader benötigt.

Das Verfahren ist bei folgenden Gerichte eingeführt:

Amtsgericht Bremen
Amtsgericht Euskirchen
Amtsgericht Hagen
Amtsgericht Hamburg
Amtsgericht Schleswig
Amtsgericht Stuttgart
Amtsgericht Uelzen
Amtsgericht Wedding/Schöneberg
(Stand: 7.2.2007)

Hinweis:
Inzwischen ist das Barcodeverfahren bei allen Zentralen Mahngerichten eingeführt worden. (Stand: 12.11.2007) 

weitere Informationen: Infoseite Online-Verfahren