Wegen der nachlassenden Verfügbarkeit von Hardware am Markt, aber auch aus Gründen der technischen Sicherheit schränken die Mahngerichte die Verarbeitung von Disketten zunehmend ein.
Folgende Mahngerichte haben die Verarbeitung von Disketten eingestellt bzw. bereiten die Einstellung vor:
| Amtsgericht | Diskettenverarbeitung bis |
|---|---|
| Bremen | keine Verarbeitung |
| Coburg | 31.12.2011* |
| Euskirchen | 31.03.2011 |
| Hagen | 31.03.2011 |
| Hamburg | 31.12.2009 |
| Hünfeld | 31.10.2010 |
| Mayen | 31.12.2010 |
| Schleswig | 30.09.2011* |
| Stuttgart | 30.06.2011 |
| Uelzen | 31.10.2011* |
| Wedding | 31.12.2010 |
Das hier nicht aufgeführten Mahngericht Aschersleben akzeptiert bis auf Weiteres noch Disketten.
Aus den eingangs genannten Gründen wird Diskettenanwendern empfohlen, den Umstieg auf die online-Übermittlung der Anträge zu prüfen. Der Umstieg ist verhältnismäßig einfach möglich, da die Datenformate für den Diskettenaustausch und die online-Übermittlung identisch sind, lediglich also der Übermittlungsweg gewechselt werden muss. Näheres erfahren Sie unter der Rubrik Online-Mahnverfahren/Hinweise zum EGVP.
* Anmerkung: Beendigung der Diskettenverarbeitung bei den AG Schleswig, Uelzen und Coburg nachträglich ergänzt