mahngerichte.deAutomatisiertes gerichtliches Mahnverfahren

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Aktuelle Informationen zum Mahnverfahren


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    • Neue Gültigkeitsregeln für Satzformate im elektronischen Datenaustausch zum 01. Januar 2011

      Die Koordinierungsstelle für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren hat die neuen Satzformate (gültig ab 1.1.2011) sowie die Gültigkeitsregeln für die älteren Satzformate veröffentlicht.

      Die Softwarehersteller, die die erforderlichen Änderungen vornehmen, wurden hierüber informiert. 
      Sofern Sie Fragen zu einer bei Ihnen eingesetzten Software haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Hersteller in Verbindung.

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    • Schnelle Antwort des Gerichts - ab 01. Juli 2010 EGVP-Nachrichten täglich

      Die Mahngerichte der Bundesrepublik Deutschland stellen zum 01.07.2010 den Nachrichtenausgang über EGVP auf täglichen Ausgang um.

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    • Änderung des Basiszinssatzes zum 1.7.2009 auf 0,12 %

      Der Basiszinssatz (§ 288 Abs. I S. 2 BGB) beträgt ab dem 1.7.2009 0,12 % (vorher: 1,62 %).

      Eine Änderung zum 01.01.2010 findet nicht statt.

    • Neue Vordrucke "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" in der Fassung 1.1.2009

      Im Bundesanzeiger Nr. 22 vom 11. 2.2009 wurde die Neufassung des "Antrags auf Erlass Eines Mahnbescheids" bekannt gemacht. Anträge der vorgehenden Fassung "1.5.2007" können bis zum 30.6.2009 weiter benutzt werden.

      [Zum Vordruckmuster]

    • Änderung des Basiszinssatzes zum 1.1.2009 auf 1,62 %

      Der Basiszinssatz (§ 288 Abs. I S. 2 BGB) beträgt ab dem 1.1.2009 1,62 % (vorher: 3,19 %).

    • Europäisches Mahnverfahren

      Unabhängig vom nationalen Mahnverfahren wurde zum 12.12.2008 das eigenständige Europäische Mahnverfahren eingeführt, welches in Deutschland beim Amtsgericht Wedding in Berlin konzentriert worden ist. Weitere Informationen erhalten Sie finden Sie auf den Webseiten des AG Wedding.

      [Webseiten des AG Wedding zum europ. Mahnverfahren]

    • Option "Druck in amtlichen Vordruck" im online-Mahnantrag entfallen

      Durch die Aufnahme zusätzlicher Datenfelder zum 1.7.2008, welche im Vordruck nicht wiedergegeben werden können, kann ein Ausdruck in den amtlichen Vordruck nicht länger unterstützt werden. Bitte nutzen Sie statt dessen die Option "Druck auf weißes Papier - Barcodeantrag".

    • Erweiterte Nutzbarkeit der Kennziffern für Prozessbevollmächtigte („PV-Kennziffern“)

      Kennziffern, welche ein Mahngericht erteilt hat, können jetzt - bis auf wenige Ausnahmen - bundesweis genutzt werden. Damit erübrigt sich in den meisten Fällen die Beantragung einer Kennziffer bei allen 12 zentralen Mahngerichten.

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    • Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten

      Am 1.7.2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten (RDG). Das RDG regelt zwar nur die außergerichtliche Rechtsbesorgung, hat aber auch Auswirkungen auf das Mahnverfahren.

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    • Änderung des Basiszinssatzes zum 1.7.2008 auf 3,19 %

      Der Basiszinssatz (§ 288 Abs. I S. 2 BGB) beträgt ab dem 1.7.2008 3,19 % (vorher: 3,32 %).

    • Hinweise zur Nutzungsverpflichtung online

      Zum 1.12.2008 wird eine Verpflichtung zur Nutzung der ausschließlich maschinell-lesbaren Antragstellung für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister eingeführt.

      Eine Übersicht über die Änderungen und die dann noch zulässigen Antragsarten finden Sie unter diesem Link:

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    • Änderung des Basiszinssatzes zum 1.1.2008 auf 3,32 %

      Der Basiszinssatz (§ 288 Abs. I S. 2 BGB) beträgt ab dem 1.1.2008 3,32 % (vorher: 3,19 %).

    • Ablauf von Signaturkarten zum 31.12.2007

      Mit der Einführung einer neuen Mindestschlüssellänge zum 1.1.2008 läuft eine Vielzahl von Signaturkarten zum Jahresende ab. Nutzer des EGVPs sollten sich daher frühzeitig um eine Ersatzkarte bei Ihrem Signaturkarteninhaber bemühen.

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    • Änderung des Basiszinssatzes zum 1.7.2007 auf 3,19 %

      Die Änderung des Basiszinssatzes zum 1.7.2007 auf 3,19% wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 28.6.2007 bekannt gegeben.

    • Anrechnung der Geschäftsgebühr 

      Mit Urteil vom 7.3.2007 (VIII ZR 86/06) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG / Nr. 2302 VV RVG) in voller Höhe als Nebenforderung geltend gemacht werden kann und die Anrechnung nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG durch Minderung der Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG erfolgen muss.

      Um dies im Mahnverfahren entsprechend umsetzen zu können, wurde vorläufig die Angabe eines Minderungsbetrag, um welche die vom Gericht berechnete Verfahrensgebühr Nr . 3305 VV RVG verringert wird, ermöglicht.

      Die Kosten der vorgerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit können künftig ungekürzt eingetragen werden, ferner ist der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr mit der Bezeichnung "Minderungsbetrag 3305" in den Feldern "sonstige Nebenforderungen" oder "sonstige Auslagen" einzutragen.

      [Mehr zu diesem Thema] (Informationsschreiben der Koordinierungsstelle für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren v. 15.5.07, PDF ca. 15 KB)

    • Automatisiertes Mahnverfahren für
      Sachsen und Thüringen 

      Ab dem 1.5.2007 ist das automatisierte Mahnverfahren auch in Sachsen (vollständig) und Thüringen (auf elektronischen Datenaustausch beschränkt) eingeführt.

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    • Neue Vordruckfassung 01.05.2007

      Zum 1.5.2007 werden neue Vordrucke im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren eingeführt. 

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    • Barcode-Antrag beim Zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg eingeführt

      Ab dem 20.2.2007 können Mahnbescheidsanträge auch beim Amtsgericht Wedding/Schöneberg vordrucklos über das Barcodeverfahren eingereicht werden. Dies betrifft Antragsteller aus Berlin, Brandenburg und dem Ausland.

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    • Aus Profimahn wird EGVP

      Am 15.1.2007 wurde mit der Umstellung der elektronischen Datenübermittlung vom bisherigen Verfahren "Profimahn" auf die Softwareplattform EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) begonnen. 

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    • Änderung des Basiszinssatzes auf 2,70%

      Die Mahngerichte weisen darauf hin, dass der Basiszinssatz ab dem 1.1.2007 2,70% beträgt.

    • Elektronische Einreichung für Rechtsanwälte wird Pflicht

      Das Zweite Justizmodernisierungsgesetzt wurde am 30.12.2006 verkündet. In diesem Gesetz wird unter anderem der § 690 Abs. III ZPO dahingehend ergänzt, das für Rechtsanwälte die Stellung des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids nur noch im Wege der elektronischen Übermittlung zulässig ist. Diese Regelung tritt mit Wirkung zum 1.12.2008 in Kraft. Elektronischer Datenaustausch im Sinne dieser Vorschrift ist die Übermittlung per Datenträger, EGVP (s.o.) oder auch im Wege des Barcodeantrags.

    • Barcodeantrag auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen

      Das bereits in NRW eingeführte Verfahren zur Antragstellung per Barcode wurde am 1.10.2006 auch für die Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachsen freigegeben.

      Aktuelle Ergänzung: Das Barcodeverfahren ist inzwischen auch in Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eingeführt worden.

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    • Erste Einführung des Barcodeantrags

      Am 14.08.2006 wurde in Nordrhein-Westfalen als erstem Bundesland das Barcode-Verfahren eingeführt. Mit dem Barcode-Antrag können Antragsteller einen Antrag ohne Nutzung des amtlichen Formulars stellen, der darüber hinaus auch noch vorgeprüft wird.

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    • Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg

      Ab dem 1.7.2006 wird auch für Antragsteller mit (Wohn-)Sitz in Brandenburg das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren eingeführt.

      Die Verfahren werden der Mahnabteilung des Amtsgericht Berlin-Wedding zugewiesen, die jetzt die Bezeichnung "Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg" erhält.

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    • Änderung des Basiszinssatzes auf 1,95%

      Die Mahngerichte weisen darauf hin, dass der Basiszinssatz ab dem 1.7.2006 1,95% beträgt.

    • Änderungen des Kostenrechts zum 1.7.2006

      Die Mahngerichte weisen darauf hin, dass zum 1.7.2006 Änderungen im Kostenbereich in Kraft treten (neue Mindestgebühr für die Gerichtkosten, Änderung Gebühr 2400 VV RVG).

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    • Änderung des Basiszinssatz auf 1,37%

      Der Basiszinssatz beträgt ab dem 1.1.2006 1,37 %

    • Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren in Mecklenburg-Vorpommern

      Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wurde ab 1.11.2005 das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht Hamburg eingeführt. Das Amtsgericht Hamburg wurde damit zum Zentralen Mahngericht der Bundesländer Hamburg und Mecklenburg Vorpommern.

    • Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

      Mit einer Entscheidung vom 2.6.2005 (V ZB 32/05) billigt der Bundesgerichtshof den Wohnungseigentümergemeinschaften eine eigene Rechtspersönlichkeit zu.

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    • Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren in Sachsen-Anhalt

      Das Amtsgericht Aschersleben (Zentrales Mahngericht für das Bundesland Sachsen-Anhalt) hat zum 1.10.2005 das Belegverfahren eingeführt. Anträge dürfen dann landesweit nur noch mit den Vordrucken für das automatisierte gerichtliche Verfahren gestellt werden.

    • Änderung des Basiszinssatzes auf 1,17%

      Der Basiszinssatz beträgt ab dem 1.7.2005 1,17 %

    • Änderung des Basiszinssatzes auf 1,21%

      Die Änderung des Basiszinssatzes, an den die meisten Zinsforderungen gekoppelt sind, ist zum 1.1.2005 mit 1,21% veröffentlicht worden.

    • Online Verfahren verfügbar

      Bei den meisten Mahngerichten besteht die Möglichkeit, Anträge auch Online über das Internet einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zu unseren Online-Verfahren.

    • Verfahrenausweitung in Niedersachsen

      Zum 1.9.2005 ist im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht Uelzen eingeführt worden. Damit findet im gesamten Bundesland Niedersachsen ausschließlich das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren statt.

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    • Saarland automatisiert das Mahnverfahren

      Ab dem 1.4.2005 werden auch im Saarland die Mahnverfahren im automatisierten Verfahren bearbeitet; die Bearbeitung übernimmt das Amtsgericht Mayen.

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Weiterführende Hinweise