Zum 1.09.2005 ist im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht Uelzen eingeführt worden.
Diese Zweigliedrigkeit des Mahnverfahrens endete zum 1.9.2005. Alle ab diesem Zeitpunkt gestellten Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids werden zentral vom Amtsgericht Uelzen im automatisierten gerichtlichen Verfahren bearbeitet.
Für die Antragsteller bedeutet dies:
Alle Mahnverfahren in Niedersachsen werden ab dem 1.9.2005 in Uelzen bearbeitet. Bei den Amtsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg verbleiben nur noch die auslaufenden Mahnverfahren, welche vor dem 1.9.2005 beantragt worden sind.
Die "alten" fünffach Durchschreibesätze dürfen zur Antragstellung beim AG Uelzen nicht mehr verwendet werden. Weitere Informationen zu den zulässigen Einreichungsarten finden Sie hier.