Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren findet demnächst auch im Saarland Anwendung:
Pressemeldung des Saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales vom 10.12.2004
Das zentrale Mahngericht Mayen für Rheinland-Pfalz und das Saarland wird bald Realität. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin und der saarländische Justizminister Josef Hecken unterzeichneten heute in Saarbrücken den Staatsvertrag zwischen den Ländern zur Einrichtung des gemeinsamen Mahngerichtes. Das Amtsgericht Mayen soll vorbehaltlich der Zustimmung beider Landtage diese Aufgabe voraussichtlich ab 1. April 2005 zentral für beide Länder übernehmen. "Die rheinland-pfälzische und die saarländische Justiz stellen sich den Herausforderungen der Zukunft. Wenn eine gemeinsame Aufgabenlösung effizientere und wirtschaftlichere Ergebnisse verspricht, werden neue Formen der Zusammenarbeit erörtert, geplant und umgesetzt", so Mertin und Hecken bei der Unterzeichnung des Staatsvertrages.Mertin
erläuterte, in Rheinland-Pfalz seien die Mahnverfahren bereits seit 1988
zentral dem Amtsgericht Mayen zugewiesen. Dort würden die Anträge mit Unterstützung
der elektronischen Datenverarbeitung bearbeitet. Im Jahre 2003 seien über
445.000 Mahnbescheidsanträge beim Amtsgericht Mayen eingegangen. Hecken erklärte,
im Saarland würden die Mahnverfahren bislang dezentral bei allen 10
Amtsgerichten konventionell ohne EDV-Unterstützung bearbeitet. Angesichts des
verhältnismäßig geringen Verfahrensaufkommens von derzeit 55.000 Anträgen
sei die Einführung eines automatisierten Mahnverfahrens allein für das
Saarland unwirtschaftlich. Ein automatisiertes Mahnverfahren würde den Einsatz
einer Großrechneranlage, einer speziellen Poststraße sowie die Beschaffung
eines Beleglesers zur Erfassung der Anträge erfordern.
Beide Minister betonten, aus diesem Grunde hätten die Justizverwaltungen beider
Länder die Verhandlungen zur Zusammenarbeit beim Mahnverfahren aufgenommen und
sich auf eine Realisierung des Projektes verständigt. "Durch das
gemeinsame Mahngericht können die Verfahren des Saarlandes nun zentral und vor
allem schneller und kostengünstiger bearbeitet werden. Rheinland-Pfalz kann
durch die intensivere Nutzung des vorhandenen Know-hows von der Zusammenarbeit
profitieren", betonten Mertin und Hecken.
In enger Abstimmung seien die Fragen der technischen Umsetzung und der
Finanzierung des gemeinsamen Mahngerichts konstruktiv diskutiert und
zielgerichtet umgesetzt worden, so die Minister. Im Grundsatz trage das Land
Rheinland-Pfalz die Kosten des laufenden Betriebs des gemeinsamen Mahngerichts.
Im Gegenzug würden die für das Mahnverfahren eingezahlten Gebühren dem Land
Rheinland-Pfalz zufließen. Wenn sich ab Juli 2006 die Mindestgebühr von 18
Euro für das Mahnverfahren auf 23 Euro erhöhe, erfolge hinsichtlich des übersteigenden
Betrages eine Gebührenteilung zwischen den Ländern. "Leere Kassen
erfordern effiziente Lösungen, die die Interessen beider Länder wahren",
erklärten Mertin und Hecken.
Im Rahmen der heutigen Vertragsunterzeichnung betonten Mertin und Hecken die
gute Zusammenarbeit beider Länder im Bereich der Justiz. Auch auf vielen
anderen Gebieten bestehe eine umfassende Kooperation zwischen beiden Ländern.
Bereits seit dem Jahr 1960 führen das Saarland und Rheinland-Pfalz ein
gemeinschaftliches Flurbereinigungsgericht beim Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz. Aufgrund eines 1971 geschlossenen Staatsvertrages sind dem
Oberlandesgericht Koblenz die Verhandlung und die Entscheidung über
Staatsschutzsachen auch für das Gebiet des Saarlandes übertragen worden.
Staatsschutzsachen bezeichnet schwerwiegende Straftaten, die die innere oder äußere
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sowie solche nach dem Völkerstrafgesetzbuch.
Im Jahr 1966 vereinbarten beide Länder gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, dass
die Verhandlung von Binnenschifffahrtssachen einschließlich aller
Moselschifffahrtssachen für den gesamten deutschen Mosellauf im ersten
Rechtszug dem Amtsgericht St. Goar (Landgerichtsbezirk Koblenz) übertragen
wird.
Als einen weiteren Schwerpunkt der effektiven Zusammenarbeit nannten die
Minister den Bereich des Justizvollzuges.
Aufgrund eines Verwaltungsabkommens aus dem Jahr 1987 könnten in der
Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken gegen Kostenerstattung 30
Haftplätze für den Vollzug von Straf- oder Untersuchungshaft an Frauen aus dem
Saarland in Anspruch genommen werden. Eine Absprache zwischen Rheinland-Pfalz
und dem Saarland aus dem Jahr 1981 sei Grundlage dafür, dass saarländische
Gefangene in das Justizvollzugskrankenhaus Wittlich aufgenommen werden könnten.
Die Anwärter für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei den
Justizvollzugsanstalten aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland absolvierten
gemeinsam ihre theoretische Ausbildung in der Justizvollzugsschule Wittlich.
Seit 1977 würden saarländische Vollzugsbedienstete zudem am gemeinsamen
Fortbildungsprogramm für Justizvollzugsbedienstete an der Justizvollzugsschule
Wittlich teilnehmen.
Effektive Zusammenarbeit zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz findet auch
im Bereich der Fortbildung statt. Das "Gemeinsame Fortbildungsprogramm
Rheinland-Pfalz und Saarland" bietet Fortbildungsveranstaltungen für
Justizangestellte, Bewährungshelfer, Gerichtsvollzieher, Beamte des mittleren
Dienste und Justizwachtmeister sowie auch für Richter, Staatsanwälte und
Amtsanwälte. Allein im Jahr 2004 standen 39 Fortbildungsveranstaltungen auf dem
Programm, für das kommende Jahr sind Veranstaltungen in etwa gleichem Umfang
geplant. "Das gemeinsame Fortbildungsprogramm hat für beide Länder
erhebliche Vorteile. Es ermöglicht uns, den Justizbediensteten eine große
Programmvielfalt und Fortbildung auf hohem Niveau anzubieten", erklärten
die Minister.
"Die Kooperation zwischen den Ländern im Bereich der Justiz läuft
hervorragend. Die Gespräche werden in gutem Einvernehmen fortgesetzt", so
Mertin und Hecken abschließend.