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Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren im Saarland

Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren findet demnächst auch im Saarland Anwendung:

Pressemeldung des Saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales vom 10.12.2004

Das zentrale Mahngericht Mayen für Rheinland-Pfalz und das Saarland wird bald Realität. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin und der saarländische Justizminister Josef Hecken unterzeichneten heute in Saarbrücken den Staatsvertrag zwischen den Ländern zur Einrichtung des gemeinsamen Mahngerichtes. Das Amtsgericht Mayen soll vorbehaltlich der Zustimmung beider Landtage diese Aufgabe voraussichtlich ab 1. April 2005 zentral für beide Länder übernehmen. "Die rheinland-pfälzische und die saarländische Justiz stellen sich den Herausforderungen der Zukunft. Wenn eine gemeinsame Aufgabenlösung effizientere und wirtschaftlichere Ergebnisse verspricht, werden neue Formen der Zusammenarbeit erörtert, geplant und umgesetzt", so Mertin und Hecken bei der Unterzeichnung des Staatsvertrages.

Mertin erläuterte, in Rheinland-Pfalz seien die Mahnverfahren bereits seit 1988 zentral dem Amtsgericht Mayen zugewiesen. Dort würden die Anträge mit Unterstützung der elektronischen Datenverarbeitung bearbeitet. Im Jahre 2003 seien über 445.000 Mahnbescheidsanträge beim Amtsgericht Mayen eingegangen. Hecken erklärte, im Saarland würden die Mahnverfahren bislang dezentral bei allen 10 Amtsgerichten konventionell ohne EDV-Unterstützung bearbeitet. Angesichts des verhältnismäßig geringen Verfahrensaufkommens von derzeit 55.000 Anträgen sei die Einführung eines automatisierten Mahnverfahrens allein für das Saarland unwirtschaftlich. Ein automatisiertes Mahnverfahren würde den Einsatz einer Großrechneranlage, einer speziellen Poststraße sowie die Beschaffung eines Beleglesers zur Erfassung der Anträge erfordern.

Beide Minister betonten, aus diesem Grunde hätten die Justizverwaltungen beider Länder die Verhandlungen zur Zusammenarbeit beim Mahnverfahren aufgenommen und sich auf eine Realisierung des Projektes verständigt. "Durch das gemeinsame Mahngericht können die Verfahren des Saarlandes nun zentral und vor allem schneller und kostengünstiger bearbeitet werden. Rheinland-Pfalz kann durch die intensivere Nutzung des vorhandenen Know-hows von der Zusammenarbeit profitieren", betonten Mertin und Hecken.

In enger Abstimmung seien die Fragen der technischen Umsetzung und der Finanzierung des gemeinsamen Mahngerichts konstruktiv diskutiert und zielgerichtet umgesetzt worden, so die Minister. Im Grundsatz trage das Land Rheinland-Pfalz die Kosten des laufenden Betriebs des gemeinsamen Mahngerichts. Im Gegenzug würden die für das Mahnverfahren eingezahlten Gebühren dem Land Rheinland-Pfalz zufließen. Wenn sich ab Juli 2006 die Mindestgebühr von 18 Euro für das Mahnverfahren auf 23 Euro erhöhe, erfolge hinsichtlich des übersteigenden Betrages eine Gebührenteilung zwischen den Ländern. "Leere Kassen erfordern effiziente Lösungen, die die Interessen beider Länder wahren", erklärten Mertin und Hecken.

Im Rahmen der heutigen Vertragsunterzeichnung betonten Mertin und Hecken die gute Zusammenarbeit beider Länder im Bereich der Justiz. Auch auf vielen anderen Gebieten bestehe eine umfassende Kooperation zwischen beiden Ländern.

Bereits seit dem Jahr 1960 führen das Saarland und Rheinland-Pfalz ein gemeinschaftliches Flurbereinigungsgericht beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Aufgrund eines 1971 geschlossenen Staatsvertrages sind dem Oberlandesgericht Koblenz die Verhandlung und die Entscheidung über Staatsschutzsachen auch für das Gebiet des Saarlandes übertragen worden. Staatsschutzsachen bezeichnet schwerwiegende Straftaten, die die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sowie solche nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Im Jahr 1966 vereinbarten beide Länder gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, dass die Verhandlung von Binnenschifffahrtssachen einschließlich aller Moselschifffahrtssachen für den gesamten deutschen Mosellauf im ersten Rechtszug dem Amtsgericht St. Goar (Landgerichtsbezirk Koblenz) übertragen wird.

Als einen weiteren Schwerpunkt der effektiven Zusammenarbeit nannten die Minister den Bereich des Justizvollzuges.

Aufgrund eines Verwaltungsabkommens aus dem Jahr 1987 könnten in der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken gegen Kostenerstattung 30 Haftplätze für den Vollzug von Straf- oder Untersuchungshaft an Frauen aus dem Saarland in Anspruch genommen werden. Eine Absprache zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland aus dem Jahr 1981 sei Grundlage dafür, dass saarländische Gefangene in das Justizvollzugskrankenhaus Wittlich aufgenommen werden könnten. Die Anwärter für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland absolvierten gemeinsam ihre theoretische Ausbildung in der Justizvollzugsschule Wittlich. Seit 1977 würden saarländische Vollzugsbedienstete zudem am gemeinsamen Fortbildungsprogramm für Justizvollzugsbedienstete an der Justizvollzugsschule Wittlich teilnehmen.

Effektive Zusammenarbeit zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz findet auch im Bereich der Fortbildung statt. Das "Gemeinsame Fortbildungsprogramm Rheinland-Pfalz und Saarland" bietet Fortbildungsveranstaltungen für Justizangestellte, Bewährungshelfer, Gerichtsvollzieher, Beamte des mittleren Dienste und Justizwachtmeister sowie auch für Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte. Allein im Jahr 2004 standen 39 Fortbildungsveranstaltungen auf dem Programm, für das kommende Jahr sind Veranstaltungen in etwa gleichem Umfang geplant. "Das gemeinsame Fortbildungsprogramm hat für beide Länder erhebliche Vorteile. Es ermöglicht uns, den Justizbediensteten eine große Programmvielfalt und Fortbildung auf hohem Niveau anzubieten", erklärten die Minister.

"Die Kooperation zwischen den Ländern im Bereich der Justiz läuft hervorragend. Die Gespräche werden in gutem Einvernehmen fortgesetzt", so Mertin und Hecken abschließend.