mahngerichte.deAutomatisiertes gerichtliches Mahnverfahren

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Einführung des automatisierten Mahnverfahrens in Sachsen und Thüringen

Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren ist zum 1.5.2007 für die Bundesländer Sachsen und Thüringen eingeführt worden. Zuständig ist das Amtsgericht Aschersleben, das bereits als Zentrales Mahngericht für Sachsen-Anhalt im automatisierten Verfahren arbeitet.

Für Antragsteller aus Sachsen findet ausschließlich das automatisierte Mahnverfahren Anwendung.

Antragsteller aus Thüringen können derzeit nur im Wege des elektronischen Datenaustausches am automatisierten Mahnverfahren teilnehmen. Soll der Antrag noch auf einem Vordruck gestellt werden, ist er weiterhin auf dem "konventionellen" Vordrucksatz an das örtliche Amtsgericht als zuständiges Mahngericht zu richten.