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Neue Signaturkarten für das EGVP

Zum 31.12.2007 läuft eine Vielzahl von Signaturkarten ab. Ursache hierfür ist die grundsätzliche, von der Bundesnetzagentur vorgeschriebene Erweiterung der Schlüssellänge für die Zertifikate der qualifizierten Signatur.

Neue, länger gültige Signaturkarten werden von einigen Anbietern erst kurzfristig vor diesem Termin zur Verfügung gestellt werden können. 

Bitte achten Sie bei der Nutzung von digitalen Signaturen im EGVP auf folgendes:

  • Kontrollieren Sie rechtzeitig das Ablaufdatum Ihrer Signaturkarte. Dieses sollte Ihnen zusammen mit der Übersendung der Karte mitgeteilt worden sein, Sie können dies aber auch im Verzeichnisdienst oder der Signaturkomponente des jeweiligen Kartenanbieters online überprüfen.
  • Wenn Ihre Signaturkarte zum 31.12.2007 abläuft, müssen Sie - sofern der Signaturkartenanbieter dies nicht automatisch macht - rechtzeitig eine länger gültige Ersatzkarte beantragen. Wenn Sie von ihrem Anbieter schriftlich vom Ablauf informiert wurden, müssen Sie ggf. eine Folgekarte noch online beauftragen.
  • Vor der ersten Benutzung einer Signaturkarte muss diese freigeschaltet und der Empfang der Karte gegenüber dem Herausgeber bestätigt werden. Folgenden Sie hierbei unbedingt den Hinweisen, welche Ihnen der Kartenherausgeber mit der Signaturkarte zukommen lässt.
  • Neue Signaturkarten können evtl. noch nicht sofort nach Auslieferung und Freischaltung mit dem EGVP eingesetzt werden, da das EGVP erst auf diese Karten angepasst werden muss; dies dauert erfahrungsgemäß bis zu vier Wochen nach der ersten Auslieferung eines neuen Kartentyps. Verwendenden Sie bitte in diesen Fällen Ihre alte Karte bis zum 31.12.2007 weiter.

weitere Informationen: 

www.egvp.de
Informationen zur Verwendung der neuen Signatur-Karten (Abkündigung des RSA-1.024-Bit-Schlüssels)

 

EGVP