Neue Signaturkarten für das EGVP
Zum 31.12.2007 läuft eine Vielzahl von Signaturkarten ab. Ursache hierfür
ist die grundsätzliche, von der Bundesnetzagentur vorgeschriebene Erweiterung
der Schlüssellänge für die Zertifikate der qualifizierten Signatur.
Neue, länger gültige Signaturkarten werden von einigen Anbietern erst kurzfristig
vor diesem Termin zur Verfügung gestellt werden können.
Bitte achten Sie bei der Nutzung von digitalen Signaturen im EGVP auf
folgendes:
- Kontrollieren Sie rechtzeitig das Ablaufdatum Ihrer Signaturkarte. Dieses
sollte Ihnen zusammen mit der Übersendung der Karte mitgeteilt worden sein,
Sie können dies aber auch im Verzeichnisdienst oder der Signaturkomponente
des jeweiligen Kartenanbieters online überprüfen.
- Wenn Ihre Signaturkarte zum 31.12.2007 abläuft, müssen Sie - sofern der
Signaturkartenanbieter dies nicht automatisch macht - rechtzeitig eine
länger gültige Ersatzkarte beantragen. Wenn Sie von ihrem Anbieter
schriftlich vom Ablauf informiert wurden, müssen Sie ggf. eine Folgekarte
noch online beauftragen.
- Vor der ersten Benutzung einer Signaturkarte muss diese freigeschaltet und
der Empfang der Karte gegenüber dem Herausgeber bestätigt werden.
Folgenden Sie hierbei unbedingt den Hinweisen, welche Ihnen der
Kartenherausgeber mit der Signaturkarte zukommen lässt.
- Neue Signaturkarten können evtl. noch nicht sofort nach Auslieferung und
Freischaltung mit dem EGVP eingesetzt werden, da das EGVP erst auf diese
Karten angepasst werden muss; dies dauert erfahrungsgemäß bis zu vier
Wochen nach
der ersten Auslieferung eines neuen Kartentyps. Verwendenden Sie bitte in
diesen Fällen Ihre alte Karte bis zum 31.12.2007 weiter.
weitere Informationen:
www.egvp.de
Informationen zur Verwendung
der neuen Signatur-Karten (Abkündigung des RSA-1.024-Bit-Schlüssels)