Um den Nutzern des elektronischen Rechtsverkehrs dessen Vorzüge des zeitnahen Informationsaustauschs auch im Rahmen des elektronischen Datenaustausch im Automatisierten Mahnverfahren zu erschließen,
stellen die Mahngerichte der Bundesrepublik Deutschland zum 01.07.2010 den Nachrichtenausgang
über EGVP auf täglichen Ausgang um. Die EGVP-Teilnehmer erhalten ab diesem Zeitpunkt die Nachrichten des Gerichts
nicht mehr nur wöchentlich sondern arbeitstäglich und haben so spätestens am Arbeitstag nach Beantragung beispielsweise eines Mahnbescheids Nachricht darüber, wie ihr Antrag beschieden wurde.
Dieser zusätzliche Service kann, muss aber nicht genutzt werden. Sofern wegen interner Arbeitsabläufe der tägliche Abruf von EGVP-Nachrichten unvorteilhaft ist, kann der Teilnehmer seine Nachrichten
nach wie vor nur wöchentlich abrufen. Dann allerdings sollte bei der Abarbeitung der Nachrichten auf deren Reihenfolge geachtet werden.
Dieser Service kann im Datenträgeraustausch aus organisatorischen Gründen leider nicht angeboten werden.