Zum 1.5.2007 wird ein neuer Vordruck "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" eingeführt. Neben einigen redaktionellen Änderungen und Anpassungen an die automatisierte Verarbeitung wurde dem Antrag ein weiteres Feld zur Eintragung der vorgerichtlichen Kosten hinzugefügt (nicht anrechenbarer Teil der Gebühren 2300/2302 VV RVG).
Der bisherige Vordruck (Fassung 1.1.2002) kann bis zum 30. April 2008 weiter verwendet werden.
Eine Aktualisierung des "roten" Mahnbescheidsantrags erfolgt nicht, dieser Vordruck läuft zum 31.12.2008 aus.
Details und Muster des aktualisierten Antrags finden Sie hier.