In Nordrhein-Westfalen sind zwei Mahngerichte eingerichtet.
Das Amtsgericht Euskirchen ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln hat.
Das Amtsgericht Hagen ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bezirk der Oberlandesgerichte Düsseldorf oder Hamm hat.
Postalische Anschrift:
Amtsgericht Euskirchen
- Zentrale Mahnabteilung -
53878 Euskirchen
Hausanschrift:
Amtsgericht Euskirchen
- Zentrale Mahnabteilung -
Kölner Str. 40 - 42
53879 Euskirchen
Telefon (Zentrale): 02251 951 - 0
Telefax: 02251 951 - 2900
(Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax übermittelt werden)
E-Mail: poststelle@ag-euskirchen.nrw.de
Homepage:
www.ag-euskirchen.nrw.de
Das Amtsgericht Euskirchen unterstützt den elektronischen Datenaustausch (EDA) in folgenden Formen:
Für Fragen zum EDA steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung: