Als zentrales Mahngericht in Hessen ist das Amtgericht Hünfeld eingerichtet.
Das Amtsgericht Hünfeld ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bundesland Hessen hat.
Postalische Anschrift:
Amtsgericht Hünfeld
- Mahnabteilung -
36084 Hünfeld
Hausanschrift:
Amtsgericht Hünfeld
- Mahnabteilung -
Stiftstrasse 6
36088 Hünfeld
Telefon (Zentrale): 06652/600-01
Telefax: 06652/600-222
(Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax übermittelt werden)
Homepage:
www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de
Das Amtsgericht Hünfeld unterstützt den elektronischen Datenaustausch (EDA) in folgenden Formen:
Weitere Hinweise zur elektronischen Datenübermittlung finden Sie auf der o.g. Homepage.
Inhaber einer Prozessbevollmächtigtenkennziffer eines anderen Bundeslandes können mit dieser Kennziffer auch in Hessen Anträge einreichen.
Mit Ablauf des Diskettenverfahrens in Hessen zum 01.11.2010 wird der Umfang der Datenübernahme bei fremden (also in einem anderen Bundesland erteilten) Prozessbevollmächtigtenkennziffern neu geregelt.
1. Der Ausbaugrad von Fremdkennziffern wird künftig übernommen. Dies bedeutet, dass künftig vom Amtsgericht Hünfeld Verfahrensnachrichten per EGVP entsprechend des Ausbaugrades der Fremdkennziffer verschickt werden.
2. Die Einzugsermächtigung wird in Hessen wie bisher übernommen, wenn diese im Ursprungsland
bundesweit erteilt wurde.
Die Formulare zur Beantragung einer Kennziffer finden Sie im Downloadbereich auf der Homepage des AG Hünfeld