Das Amtsgericht Mayen ist das gemeinsame Mahngericht der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland; es ist daher zuständig für alle Antragsteller mit Sitz in diesen Ländern.
Postalische Anschrift:
Amtsgericht Mayen
- Zentrale Mahnabteilung -
56723 Mayen
Hausanschrift:
Amtsgericht Mayen
- Zentrale Mahnabteilung -
St. Veit-Straße 38
56727 Mayen
Telefon (Zentrale): 02651/403-0
Telefax: 02651/403-100
(Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax
übermittelt werden)
E-Mail:
amtsgericht.mayen@ko.mjv.rlp.de
Homepage:
www.agmy.justiz.rlp.de
o d e r
www.saarland.de/justiz.htm --> gemeinsames Mahngericht
Bitte beachten Sie, dass es zurzeit noch nicht zulässig ist, Verfahrensanträge per E-Mail zu stellen. Entsprechende Anträge können deswegen grundsätzlich nicht beachtet werden.
Elektronischer Datenaustausch
Das Amtsgericht Mayen unterstützt den elektronischen Datenaustausch (EDA) in folgenden Formen:
Für Fragen zum EDA steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung: