Als zentrales Mahngericht in Niedersachsen ist das Amtgericht Uelzen eingerichtet.
Seit dem 01.06.1999 ist aufgrund der Verordnung vom 14.12.1998 (Nds. GVBl. 1998, S. 715) das Zentrale Mahngericht landesweit für alle Mahnsachen örtlich zuständig, bei denen der Antragsteller seinen Wohn- bzw. Firmensitz in Niedersachsen hat.
Bis zum 31.03.2004 wurde diese Aufgabe durch das Amtsgericht Hannover wahrgenommen. Seit dem 01.04.2004 ist ausschließlich das Amtsgericht Uelzen hierfür zuständig, unabhängig davon, ob der Antragsteller über eine Mahnsoftware verfügt oder die Anträge auf Papierbelegen einreicht.
Postalische Anschrift:
Amtsgericht Uelzen
- Zentrales Mahngericht -
Postfach 1363
29503 Uelzen
Hausanschrift:
Amtsgericht Uelzen
- Zentrales Mahngericht -
Rosenmauer 2
29525 Uelzen
Telefon (Zentrale): 0581 8851 1
Telefax: 0581 8851 2532
(Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax übermittelt werden)
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Homepage des Amtsgerichts Uelzen
Bitte beachten Sie, dass es zurzeit noch nicht zulässig ist, Verfahrensanträge per E-Mail zu stellen. Entsprechende Anträge können deswegen grundsätzlich nicht beachtet werden.
Das Amtsgericht Uelzen unterstützt den elektronischen Datenaustausch (EDA) in folgenden Formen:
Für Fragen zum EDA stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: