Die Mahnverfahren aus dem Bundesländern Berlin und Brandenburg werden von der Mahnabteilung des Amtsgerichts in Wedding als Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg bearbeitet.
Das Amtsgericht Wedding ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg hat; darüber hinaus für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Ausland hat (bisherige Zuständigkeit bis zum 11.12.2008: Amtsgericht Schöneberg).
Postalische Anschrift:
Amtsgericht Wedding
- Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg-
13343 Berlin
Hausanschrift:
Amtsgericht Wedding
- Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg-
Brunnenplatz 1
13357 Berlin
Telefon (Zentrale): 030 90156 - 0
Telefax: 030 90156 - 203/233/402
(Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax übermittelt werden)
E-Mail: Poststelle@aumav.berlin.de
Homepage:
www.berlin.de/ag-wedding
Bitte beachten Sie, dass es zurzeit noch nicht zulässig ist, Verfahrensanträge per E-Mail zu stellen. Entsprechende Anträge können deswegen grundsätzlich nicht beachtet werden.
Für Fragen zum EDA:
Die Formulare für die Beantragung einer Kennziffer finden Sie unter folgender Adresse: www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/mahnsachen.html
Unabhängig vom nationalen Mahnverfahren wurde zum 12.12.2008 das eigenständige Europäische Mahnverfahren eingeführt, welches in Deutschland beim Amtsgericht Wedding in Berlin konzentriert worden ist. Weitere Informationen erhalten Sie unter