Mahnverfahren per Barcode-Antrag
Das Mahnverfahren per Barcode-Antrag ermöglicht die Antragstellung in Wege des
elektronischen Datenaustausches ohne das zusätzliche Hard- und Software oder
Verschlüsselungstechnik wie Signaturkarte benötigt werden.
Sie drucken lediglich das vom Server erzeugte PDF-Dokument auf weißem Papier aus und
reichen dieses bei Gericht ein.
Ein Antragsformular wird nicht benötigt.
Obwohl der Antrag auf einem Blatt Papier gestellt wird, erhalten Sie doch
alle Vorteile des elektronischen Verarbeitung, wie z.B. die deutlich schnellere
Bearbeitung, da die zeitaufwändige Erfassung der Antragsdaten bei Gericht
entfällt.
Angeboten wird dieses Verfahren bei allen zentralen Mahngerichten.
Die Voraussetzungen:
- Internet Explorer ab Version 5.0 mit aktiviertem Javascript und Cookies;
- Software "Acrobat Reader" der Fa. Adobe, welche von den
Seiten
der Firma Adobe kostenlos heruntergeladen werden kann;
So funktioniert's:
- Starten Sie den online-Mahnantrag über
www.online-mahnantrag.de
oder eine der Portalseiten eines Gerichts oder Landesregierung
- Wählen Sie Ihr Bundesland aus
- Wählen Sie die Versandart "Druck auf Papier (Barcode)" aus und
drücken "Weiter"
- Geben Sie nun alle Daten wie gewohnt über die dialoggeführten Eingabemasken ein
- Sämtliche Verfahrensdaten werden Ihnen abschließend noch einmal
angezeigt; sollten Sie eine Eingabe berichtigen wollen, wählen Sie bitte
"Bearbeiten"
- Wählen Sie auf der Seite Drucken/Signieren den Punkt "Drucken"
unter "Barcode" aus
- Der Barcode-Antrag wird jetzt im Acrobat-Reader erzeugt. Starten Sie bitte
den Ausdruck über das Drucker-Symbol des Acrobat-Readers, nicht über
das Symbol des Browsers (Internet-Explorer o.ä.).
- Jetzt werden mindestens drei Seiten ausgedruckt: das Deckblatt, eine oder
mehrere Klarschriftseiten sowie eine oder mehrere Barcodeseiten
- Unterschreiben Sie das Deckblatt
- Verbinden Sie bitte alle Seiten fest miteinander (heften) und
senden Sie diese an das im Antrag bezeichnete Mahngericht (nicht faxen)
Einen Musterantrag im PDF- Format (in reduzierter Qualität) finden Sie hier.
Noch ein paar Hinweise:
- Es werden keine Antragsdaten gespeichert, das Gericht erlangt erst durch
Einreichung des schriftlichen Antrags durch den Antragssteller Kenntnis von
dem Verfahren
- Die Barcodes werden vom Gericht automatisiert gelesen; deshalb können
Ergänzungen oder Anlagen zu dem Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Ebenso muss der Ausdruck der Barcodes eine automatisierte Erfassung
ermöglichen. Es dürfen daher nur Barcodeanträge mit sauberem Ausdruck
eingereicht werden; eine Übermittlung per Telefax ist generell
unzulässig, die die niedrige Auslösung der Faxgeräte die
Barcodeinformationen nicht übertragen kann.
- Nach der Antragstellung geht das Verfahren "normal" weiter, d.h.
Sie erhalten nach einigen Tagen die Erlassnachricht des Amtsgerichts