Die Dateiübertragung per EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) oder andere zugelassene Kommunikations- oder Übertragungssoftwareprodukte ist für Nutzer des Mahnverfahrens gedacht, die bereits eine Branchensoftware zur Erstellung von Anträgen im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren (AGM) besitzen.
Der Antragsteller muss für die Nutzung der Übertragungssoftware folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zu
den Kennzifferanträgen der Gerichte
Eine Übersicht zum Ablauf der EGVP-Übertragung finden Sie hier (PDF-Dokument). Bei Nutzung von Alternativprodukten folgen Sie bitte den Hinweisen des jeweiligen Herstellers.
Aktuelle Informationen zum Verfahren einschließlich zu den verwendbaren Kartenlesern und Signaturkarten, Alternativprodukten von Drittanbietern, sowie die kostenlos zur Verfügung gestellte EGVP-Software erhalten Sie auf der Seite des Verfahrens unter www.egvp.de.