Die Dateiübertragung per EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) oder andere zugelassene Kommunikations- oder Übertragungssoftwareprodukte ist für Nutzer des Mahnverfahrens gedacht, die bereits eine Branchensoftware zur Erstellung von Anträgen im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren (AGM) besitzen.
Der Antragsteller muss für die Nutzung der Übertragungssoftware folgende Voraussetzungen erfüllen:
Kennzifferanträge der Gerichte
Übersicht zum Ablauf der EGVP-Übertragung (pdf- Dokument, ca. 32 Kbyte, nicht barrierefrei)
Bei Nutzung von Alternativprodukten folgen Sie bitte den
Hinweisen des jeweiligen Herstellers.
Aktuelle Informationen zum Verfahren einschließlich zu den verwendbaren
Kartenlesern und Signaturkarten, Alternativprodukten von Drittanbietern, sowie die kostenlos zur
Verfügung gestellte EGVP-Software erhalten Sie auf der Seite des Verfahrens unter
www.egvp.de
(externer Link).