mahngerichte.deAutomatisiertes gerichtliches Mahnverfahren

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Hinweise zur Dateiübertragung über EGVP oder andere zugelassene Kommunikations- oder Übertragungssoftwareprodukte

Die Dateiübertragung per EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) oder andere zugelassene Kommunikations- oder Übertragungssoftwareprodukte ist für Nutzer des Mahnverfahrens gedacht, die bereits eine Branchensoftware zur Erstellung von Anträgen im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren (AGM) besitzen.

Der Antragsteller muss für die Nutzung der Übertragungssoftware folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • eine geeignete Mahnsoftware (in der Regel fast alle Softwareprodukte, die auch für den Datenträgeraustausch geeignet sind);
  • eine vom Amtsgericht vergebene EDA-Kennziffer (werden kostenlos auf Antrag erteilt);
  • ein PC mit Internetverbindung;
  • eine geeignete Signaturkarte;
  • einen geeigneten Kartenleser;
  • das installierte EGVP (kann kostenlos aus dem Internet geladen werden) oder eine andere zugelassene Kommunikations- oder Übertragungssoftware.

Zu den Kennzifferanträgen der Gerichte

Eine Übersicht zum Ablauf der EGVP-Übertragung  finden Sie hier (PDF-Dokument). Bei Nutzung von Alternativprodukten folgen Sie bitte den Hinweisen des jeweiligen Herstellers.

Aktuelle Informationen zum Verfahren einschließlich zu den verwendbaren Kartenlesern und Signaturkarten, Alternativprodukten von Drittanbietern, sowie die kostenlos zur Verfügung gestellte EGVP-Software erhalten Sie auf der Seite des Verfahrens unter www.egvp.de.

EGVP