Hinweise zum online-Mahnantrag
Durch die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids wird
ein gerichtliches Verfahren in Gang gesetzt.
Daher möchten wir Sie bitten, folgendes zu beachten:
- Mit Eingang des Antrags bei Gericht werden Gerichtskosten fällig.
Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach dem Wert der Beträge,
die als Hauptforderung in dem Antrag geltend gemacht werden.
Diese Kosten können Sie mit unserem Kostenrechner ermitteln.
- Die Zuständigkeit des Mahngerichts richtet sich nach dem Wohnsitz/Sitz
des Antragstellers. Wenn Sie über Ihr zuständiges Mahngericht im Zweifel
sind, können Sie das zuständige Mahngericht über die Gerichtssuche
ermitteln.
- Das System soll Ihnen als Hilfe bei der Erstellung des Antrags dienen.
Für die Richtigkeit für die von Ihnen gemachten Angaben sowie auch der vom
System vorgeschlagenen Daten sind allein Sie verantwortlich. Bitte prüfen
Sie daher spätestens vor dem Versenden der Daten bzw. dem Unterschreiben
des Antragsvordrucks noch einmal gründlich, ob alle im Antrag enthaltenen
Daten korrekt sind.
- Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die für den Mahnbescheidsantrag
notwendigen Angaben vorliegen. Dies sind insbesondere:
- die vollständigen Bezeichnungen und Anschriften von Antragsteller
und Antragsgegner
- die genauen Daten der geltend zu machenden Forderung (Beträge,
Fälligkeitsdaten)
- Höhe und Laufzeiten evtl. Zinsansprüche
- Art und Beträge von Nebenforderungen und Auslagen der
bisherigen Rechtsverfolgung
Sofern Sie bei irgendwelchen Angaben Zweifel haben oder nicht
sicher sind, dass das Mahnverfahren die für Ihre Forderung geeignete
Verfahrensart darstellt, sollten Sie nicht zögern, eine zur Rechtsberatung
befugte Person (z.B. Rechtsanwälte, Rechtsbeistände oder entsprechende
Interessenvertretungen) aufzusuchen. Ferner kann Ihnen die
Rechtsantragstelle des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts
weitere Auskünfte erteilen.
Falls Ihnen das Mahnverfahren nicht bekannt ist, sollten Sie unbedingt
die Hinweise zum automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren lesen.