Die EDA Konditionen enthalten die Beschreibung des elektronischen Datenaustausches für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren, einschließlich der Satzbeschreibungen und verschiedener Beispiele.
Derzeit noch gültig sind die Versionen 3.20, 3.30 und 4.00. Beginnend ab dem 1.1.2011 entfallen Formate ganz oder teilweise, so dass ab dem 1.1.2012 nur noch folgende Formate/Versionen zulässig sind:
Eine Übersicht zur Gültigkeit der unterschiedlichen Formatfassungen finden Sie zusammengefasst in einem PDF-Dokument.
EDA-Konditionen, Versionen 3.30 und 4.00 / 4.10
Stand 23.4.2010 - gültig ab 1.1.2011
PDF-Format,
ca. 1.360 KByte,
ca. 165 Seiten
EDA-Konditionen, Version 3.3.0 - gültige Fassung bis 31.12.2010
PDF-Format, ca. 700 KByte
ca. 120 Seiten
EDA-Konditionen, Version 4.0.0.0
Stand 27.10.2009 - gültige Fassung bis 31.12.2010
PDF-Format, ca.
840 KByte
ca. 120 Seiten
Die vorliegende Dokumente enthalten die Konditionen für den Datenträgeraustausch am Beispiel des Amtsgerichts Stuttgart. Sie gelten bundesweit bei allen Mahngerichten.
In einem ersten Teil werden die allgemeinen Teilnahmebedingungen für die Nutzer des elektronischen Datenaustausches beschrieben, der zweite Teil enthält die Datensatzbeschreibungen für das eingesetzte Dateiformat.
Bitte beachten Sie, dass bei den einzelnen Mahngerichten - unter anderem - einige der dort aufgeführten Medien (Magnetbänder, Magnetbandkassetten und Disketten) nicht oder nicht in vollständigen Umfang akzeptiert werden.
Von den meisten Mahngerichten wurden daher Abweichungen in einer gesonderten Anlage zu den Konditionen aufgeführt.
Für die Erstellung von Barcode-Anträgen über ein Fachsoftware wurden die nachfolgenden Konditionen veröffentlicht, welche die allgemeinen Konditionen ergänzen.
Stand 1.9.2009