Bitte geben Sie die Daten für eine Berechnung ein.Benötigt wird zumindest die Angabe eines Streitwertes für das Mahnverfahren.
Gebühren für streitiges Verfahren zusetzen **
* Die Berechnung erfolgt nach den ab dem 1.7.2006 gültigen Gebührenvorschriften.Für besondere Verfahren, z.B. in Wohnungseigentumssachen gelten u.U. andere Wert- und Gebührenvorschriften. ** Die Gebühr für ein streitiges Verfahren betrifft nur die üblichen Vorschüsse. In einem streitigen Verfahren, das nicht mit einem Urteil endet, kann sich diese Gebühr vermindern. Zu den Gerichtskosten können noch weitere Auslagen kommen (z.B. bei einer Beweisaufnahme). Bei Beauftragung eines Rechtsanwalts werden im Streitverfahren noch weitere Rechtsanwaltskosten nach der BRAGO fällig.