1) Die Zinsberechnung erfolgt nach Banktagen (Jahr=360 Tage). Diese Berechnung ist im Mahnverfahren üblich; bei anderen Berechnungsmethoden können sie leicht abweichende Ergebnisse erhalten.
2) Das Zinsbeginn- und Zinsendedatum werden in die Berechnung einbezogen, d.h. für diese Tagen werden ebenfalls Zinsen berechnet
3) Die Berechnung der Zinsen über dem Basiszinssatz ist für die Zukunft nur eingeschränkt möglich, da sich der Basiszinssatz zum 1.7.2010 ändern kann. Berücksichtigt wird bei allen Daten nach dem 30.6.10 der zu diesem Zeitpunkt gültige Basiszinssatz