mahngerichte.deAutomatisiertes gerichtliches Mahnverfahren

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Einreichungsarten

Im Mahnverfahren können Verfahrensanträge in folgenden Arten eingereicht werden:

  • Vordrucke

    Alle Verfahrensanträge können in schriftlicher Form beim Mahngericht eingereicht werden. Für die wesentlichen Anträge (Antrag auf Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids, Neuzustellungsanträge) sind Vordrucke vorgeschrieben, die verwendet werden müssen. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss vom Antragsteller erworben werden; alle anderen Anträge werden den Beteiligten mit den entsprechenden Verfahrensnachrichten von den Mahngerichten zur Verfügung gestellt. Für den Widerspruch gilt, dass die Verwendung des übersandten Vordrucks empfohlen wird, ein Zwang besteht jedoch nicht.

    Soweit keine Verpflichtung zur Vordruckverwendung besteht, können die Anträge den Mahngerichten auch per Telefax übermittelt werden.

    Hinweis: Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister dürfen seit dem 1.12.2008 die Vordrucke für die Stellung des Mahnbescheidsantrags nicht mehr benutzen (Verpflichtung zur Antragstellung in maschinell-lesbarer Form).

    zu den Informationen über Vordrucke
  • online-Mahnantrag (Signatur)

    Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids können auch mit einem interaktiven Antragsformular unmittelbar ins Internet eingegeben werden. Hierbei erfolgt bereits eine umfangreiche Plausibilitätsprüfung. Die Antragsdaten können dann entweder in den amtlichen (grünen) Vordruck gedruckt oder elektronisch übermittelt werden. An die elektronische Übermittlung sind besondere Sicherheitserfordernisse geknüpft (§ 690 Abs. 3 2. Halbsatz ZPO), z.B. Verschlüsselung der Daten und Verwendung der qualifizierten digitalen Signatur.

    zu den Informationen zum online-Mahnantrag
  • online-Mahnantrag (Barcodeantrag)

    Der Barcodeantrag kann mit Hilfe der Anwendung "online-Mahnantrag" erstellt werden. Die dabei erstellte Datei wird in einem Barcode verschlüsselt, der vom Gericht wieder ausgelesen werden kann. Der Barcodeantrag muss von Antragsteller unterschrieben und an das Mahngericht übersandt werden.
    Obwohl es sich um einen Papierantrag handelt, handelt es sich um ein ausschließlich maschinell lesbare Antragstellung im Sinne des § 690 Abs. 2 ZPO. Der Barcode-Antrag ist daher auch nach dem 1.12.2008 (Beginn der Nutzungsverpflichtung) eine zulässige Art der Antragstellung für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister.

    zu den Informationen zum barcode-Mahnantrag
  • Dateiübertragung über das EGVP oder eine andere zugelassene Kommunikations- oder Übertragungssoftware

    Die mit einer Mahnsoftware (Branchensoftware usw.) erstellten Datensätze für die möglichen Antragsarten können über das Internet an einen dem jeweiligen Mahngericht zugeordneten Server übermittelt, die gerichtlichen Mitteilungen elektronisch abgeholt werden. An die Übermittlung sind besondere Sicherheitserfordernisse geknüpft (§ 690 Abs. 3 2. Halbsatz ZPO), z.B. die Verwendung der digitalen Signatur und Verschlüsselungstechnologien.

    Informationen sind über die Hersteller der Branchensoftware oder die Mahngerichte zu erhalten.

    zu den Informationen zum EGVP und andere zugelassene Komminikations- und Übertragungssoftwareprodukte
    zu den Informationen zum elektronischen Datenaustausch (EDA)
  • tarweb

    Mit diesem Verfahren, das nur in Bayern angewendet wird, werden die von einer Mahnsoftware (Branchensoftware usw.) erstellten Datensätze an das Amtsgericht Coburg übermittelt. Die Sicherheitstandards entsprechen der Übermittlung mit Profimahn.

    Weitere Informationen sind beim Amtsgericht Coburg zu erhalten.
  • Disketten

    Die mit einer Mahnsoftware (Branchensoftware usw.) erstellten Datensätze für die möglichen Antragsarten können bei den meisten Gerichten auch mittels Disketten übermittelt werden. Zugelassen sind Disketten im Format 3,5 Zoll.
    Zugelassen sind Disketten bei den Gerichten Aschersleben, Coburg, Euskirchen, Hagen, Hünfeld (bis 31.10.2010), Mayen, Schleswig, Stuttgart, Uelzen und Wedding.

    zu den Informationen zum elektronischen Datenaustausch (EDA)
  • Bandkassetten und Magnetbänder

    Bei einigen Mahngerichten ist die Verarbeitung von Magnetbändern und Magnetbandkasetten zugelassen. Bitte erkundigen Sie sich nach Zulassung und technischen Einzelheiten direkt bei dem jeweils zuständigen Mahngericht.

    zu den Informationen zum elektronischen Datenaustausch (EDA)