Einreichungsarten
Im Mahnverfahren können Verfahrensanträge in folgenden Arten eingereicht
werden:
- Vordrucke
Alle Verfahrensanträge können in schriftlicher Form beim Mahngericht
eingereicht werden. Für die wesentlichen Anträge (Antrag auf Erlass eines
Mahn- und Vollstreckungsbescheids, Neuzustellungsanträge) sind Vordrucke
vorgeschrieben, die verwendet werden müssen. Der Antrag auf Erlass eines
Mahnbescheids muss vom Antragsteller erworben werden; alle anderen Anträge
werden den Beteiligten mit den entsprechenden Verfahrensnachrichten von den
Mahngerichten zur Verfügung gestellt. Für den Widerspruch gilt, dass die
Verwendung des übersandten Vordrucks empfohlen wird, ein Zwang besteht
jedoch nicht.
Soweit keine Verpflichtung zur Vordruckverwendung besteht, können die
Anträge den Mahngerichten auch per Telefax übermittelt werden.
Hinweis: Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister dürfen seit dem
1.12.2008 die Vordrucke für die Stellung des Mahnbescheidsantrags nicht
mehr benutzen (Verpflichtung zur Antragstellung in maschinell-lesbarer
Form).
zu den Informationen über Vordrucke
- online-Mahnantrag (Signatur)
Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids können auch mit einem interaktiven
Antragsformular unmittelbar ins Internet eingegeben werden. Hierbei erfolgt
bereits eine umfangreiche Plausibilitätsprüfung. Die Antragsdaten können
dann entweder in den amtlichen (grünen) Vordruck gedruckt oder elektronisch
übermittelt werden. An die elektronische Übermittlung sind besondere
Sicherheitserfordernisse geknüpft (§ 690 Abs. 3 2. Halbsatz ZPO), z.B.
Verschlüsselung der Daten und Verwendung der qualifizierten digitalen
Signatur.
zu den Informationen zum
online-Mahnantrag
- online-Mahnantrag (Barcodeantrag)
Der Barcodeantrag kann mit Hilfe der Anwendung "online-Mahnantrag"
erstellt werden. Die dabei erstellte Datei wird in einem Barcode
verschlüsselt, der vom Gericht wieder ausgelesen werden kann. Der
Barcodeantrag muss von Antragsteller unterschrieben und an das Mahngericht
übersandt werden.
Obwohl es sich um einen Papierantrag handelt, handelt es sich um ein
ausschließlich maschinell lesbare Antragstellung im Sinne des § 690 Abs. 2
ZPO. Der Barcode-Antrag ist daher auch nach dem 1.12.2008 (Beginn der
Nutzungsverpflichtung) eine zulässige Art der Antragstellung für
Rechtsanwälte und Inkassodienstleister.
zu den Informationen zum barcode-Mahnantrag
- Dateiübertragung über das EGVP oder eine andere zugelassene
Kommunikations- oder Übertragungssoftware
Die mit einer Mahnsoftware (Branchensoftware usw.) erstellten Datensätze
für die möglichen Antragsarten können über das Internet an einen dem
jeweiligen Mahngericht zugeordneten Server übermittelt, die gerichtlichen
Mitteilungen elektronisch abgeholt werden. An die Übermittlung sind
besondere Sicherheitserfordernisse geknüpft (§ 690 Abs. 3 2. Halbsatz
ZPO), z.B. die Verwendung der digitalen Signatur und
Verschlüsselungstechnologien.
Informationen sind über die Hersteller der Branchensoftware oder die
Mahngerichte zu erhalten.
zu den Informationen zum EGVP
und andere zugelassene Komminikations- und Übertragungssoftwareprodukte
zu den Informationen zum elektronischen
Datenaustausch (EDA)
- tarweb
Mit diesem Verfahren, das nur in Bayern angewendet wird, werden die von
einer Mahnsoftware (Branchensoftware usw.) erstellten Datensätze an das
Amtsgericht Coburg übermittelt. Die Sicherheitstandards entsprechen der
Übermittlung mit Profimahn.
Weitere Informationen sind beim Amtsgericht Coburg zu erhalten.
- Disketten
Die mit einer Mahnsoftware (Branchensoftware usw.) erstellten Datensätze
für die möglichen Antragsarten können bei den meisten Gerichten auch mittels
Disketten übermittelt werden. Zugelassen sind Disketten im Format 3,5 Zoll.
Zugelassen sind Disketten bei den Gerichten Aschersleben, Coburg,
Euskirchen, Hagen, Hünfeld (bis 31.10.2010), Mayen, Schleswig, Stuttgart,
Uelzen und Wedding.
zu den Informationen zum elektronischen
Datenaustausch (EDA)
- Bandkassetten und Magnetbänder
Bei einigen Mahngerichten ist die Verarbeitung von Magnetbändern und
Magnetbandkasetten zugelassen. Bitte erkundigen Sie sich nach Zulassung und
technischen Einzelheiten direkt bei dem jeweils zuständigen Mahngericht.
zu den Informationen zum elektronischen
Datenaustausch (EDA)