Für Antragsteller mit dem Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg-,13343 Berlin ausschließlich zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
Unabhängig vom nationalen Mahnverfahren wurde zum 12.12.2008 das eigenständige
Europäische Mahnverfahren eingeführt, welches in Deutschland ebenfalls beim
Amtsgericht Wedding in Berlin konzentriert worden ist. Weitere Informationen
erhalten Sie unter
www.berlin.de/ag-wedding
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