Für Antragsteller mit dem Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das Amtsgericht Schöneberg, 10820 Berlin ausschließlich zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
Die Anträge (Vordrucke für die maschinelle Bearbeitung!) können auch beim Amtsgericht Wedding, Zentrales Mahngericht, 13343 Berlin, fristwahrend eingereicht werden.