Die automatisierte Bearbeitung der Mahnsachen ermöglicht, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids und andere Verfahrensanträge in einer nur maschinell lesbaren Aufzeichnung einzureichen (§ 690 Abs. 3 ZPO). Mitteilungen des Gerichts können in derselben Form erfolgen. Der elektronische Datenaustausch (EDA) kommt für Antragsteller und Prozessbevollmächtigte mit EDV-Anlagen/PC in Betracht, die Datensätze in vorgegebener Form auf Magnetbändern, Magnetbandkassetten, Disketten oder für die Datenfernübertragung bzw. zur Übermittlung über das Internet erstellen können.
Folgende Anträge an das Amtsgericht sind im EDA möglich:
Folgende Mitteilungen vom Gericht werden auf Wunsch im EDA übermittelt / übersandt:
Voraussetzung ist stets, dass zunächst der Mahnbescheidsantrag im EDA übersandt bzw. übermittelt wird. Weitere Anträge und Mitteilungen können nach Bedarf und in beliebiger Reihenfolge erfolgen. Welche Nachrichten übermittelt werden, ist vom Ausbaugrad abhängig. Den für Sie passenden Ausbaugrad können Sie mit folgendem Programm berechnen
Um den Nutzern des elektronischen Rechtsverkehrs dessen Vorzüge des
zeitnahen Informationsaustauschs auch im Rahmen des elektronischen
Datenaustausch im Automatisierten Mahnverfahren zu erschließen, stellen die
Mahngerichte der Bundesrepublik Deutschland zum 01.07.2010 den
Nachrichtenausgang über EGVP auf täglichen Ausgang um. Die
EGVP-Teilnehmer erhalten ab diesem Zeitpunkt die Nachrichten des Gerichts nicht
mehr nur wöchentlich sondern arbeitstäglich und haben so spätestens am
Arbeitstag nach Beantragung beispielsweise eines Mahnbescheids Nachricht darüber,
wie ihr Antrag beschieden wurde.
Dieser zusätzliche Service kann, muss aber nicht genutzt werden. Sofern wegen
interner Arbeitsabläufe der tägliche Abruf von EGVP-Nachrichten unvorteilhaft
ist, kann der Teilnehmer seine Nachrichten nach wie vor nur wöchentlich
abrufen. Dann allerdings sollte bei der Abarbeitung der Nachrichten auf deren
Reihenfolge geachtet werden.
Dieser Service kann im Datenträgeraustausch aus organisatorischen Gründen
leider nicht angeboten werden.
Die Vorteile des EDA (z.B. Einsparung von Vordruckkosten, keine fehleranfällige Ausfüllung von Antragsvordrucken) werden inzwischen intensiv genutzt; ca. zwei Drittel aller Mahnverfahren werden bereits im Wege des EDA beantragt. Wenn regelmäßig Mahnbescheidsanträge in größerer Zahl gestellt werden, sollten nähere Einzelheiten bei den Mahnabteilungen der zuständigen Amtsgerichte erfragt werden.
Dort können auch die "Konditionen für den elektronischen Datenaustausch“ und eine Übersicht von Softwareherstellern angefordert werden, die Softwareprodukte für die EDA-Antragstellung im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren anbieten. Eine Online-Version der Konditionen finden Sie hier.
Der elektronische Datenaustausch kann in folgenden Formen durchgeführt werden:
Von den einzelnen Mahngerichten werden verschiedene Arten von Magnetspulenbändern und Magnetbandkassetten als Einreichungsart im elektronischen Datenaustausch angeboten. Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Mahngericht nach den technischen Einzelheiten.
Zugelassen sind allgemein Disketten im Format 3,5 Zoll.
Die mit einer Mahnsoftware (Branchensoftware usw.) erstellten Datensätze für die möglichen Antragsarten können über das Internet unter Nutzung des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) oder anderer zugelassener Kommunikations- und Übertragungssoftwareprodukte übermittelt werden. Ebenso können die gerichtlichen Mitteilungen elektronisch abgeholt werden. An die Übermittlung sind besondere Sicherheitserfordernisse geknüpft (§ 690 Abs. 3 2. Halbsatz ZPO), z.B. die Verwendung der digitalen Signatur und Verschlüsselungstechnologien.
Informationen können über die Webseite www.egvp.de, über die Hersteller der Branchensoftware, oder über die Mahngerichte bezogen werden.
Als "kleine" Lösung existiert noch der online-Mahnantrag, diesen finden Sie hier.
Für alle Arten des elektronischen Datenaustausches benötigen Sie eine Kennziffer.