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Prozessbevollmächtigter des Antragstellers/Geschäftszeichen

siehe nachstehendes Muster Zeilen 46-59, 51

  • Die Mehrwertsteuer auf die Gebühr und die Auslagen wird nur noch dann berechnet und in den Mahnbescheid (Vollstreckungsbescheid) aufgenommen, wenn in Zeile 46 die Erklärung angekreuzt ist, dass der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
  • Rechtsanwalt/-beistand in eigener Sache:
    Nur im Bereich Prozessbevollmächtigter eintragen, nicht als Antragsteller (siehe auch Hinweise zum Vordruck MB-Antrag unter ”Prozessbevollmächtigter”).
  • Geschäftszeichen:
    In Zeile 51 des Antrags kann der Antragsteller/Prozessbevollmächtigte sein eigenes Geschäftszeichen eintragen. Es stehen hierfür 35 Schreibstellen zur Verfügung. Das Geschäftszeichen wird auf allen Schriftstücken des Gerichts angegeben und auch dem Antragsgegner mitgeteilt.
  • Die Angabe einer Kennziffer ist möglich (Zeile 47), s. Beispiel unten.
Kennziffer in Zeile 47: