Prozessbevollmächtigter des Antragstellers/Geschäftszeichen
siehe nachstehendes Muster Zeilen 46-59, 51
- Die Mehrwertsteuer auf die Gebühr und die Auslagen wird nur
noch dann berechnet und in den Mahnbescheid (Vollstreckungsbescheid)
aufgenommen, wenn in Zeile 46 die Erklärung
angekreuzt ist, dass der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug
berechtigt ist.
- Rechtsanwalt/-beistand in eigener Sache:
Nur im Bereich Prozessbevollmächtigter eintragen, nicht als
Antragsteller (siehe auch Hinweise zum Vordruck MB-Antrag
unter ”Prozessbevollmächtigter”).
- Geschäftszeichen:
In Zeile 51 des Antrags kann der Antragsteller/Prozessbevollmächtigte
sein eigenes Geschäftszeichen eintragen. Es
stehen hierfür 35 Schreibstellen zur Verfügung. Das
Geschäftszeichen wird auf allen Schriftstücken des Gerichts
angegeben und auch dem Antragsgegner mitgeteilt.
- Die Angabe einer Kennziffer ist möglich (Zeile 47), s. Beispiel
unten.
Kennziffer in Zeile 47: