Eine Kennziffer stellt eine "Kundennummer" des Mahngerichts dar. Bei der Nutzung einer Kennziffer ersparen Sie sich selbst Schreibarbeit und ermöglichen dem Amtsgericht, mehrere an Sie gerichtete Postsendungen effektiver zusammenzufassen.
Für die Erteilung einer Kennziffer entstehen keine Kosten. Die Antragstellung ist formlos möglich, hierzu können Sie aber auch den vorbereiteten Antragsvordruck, den Sie am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und an das Mahngericht senden können, was auch per FAX möglich ist.
Dieser Kennzifferantrag gilt nur für Mahnbescheidsanträge auf Formularen
oder die per online-Mahnantrag erstellt werden (Barcodeantrag, online-Antrag).
Im Datenträgeraustausch finden ebenfalls Kennziffern Verwendung; diese werden jedoch in einem anderen Verfahren vergeben.
Kennziffernanträge der einzelnen Gerichte für den elektronischen
Datenaustausch finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum elektronischen Datenaustausch finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Verwendung von Kennziffern im Mahnverfahren: