Für das Mahnverfahren wird eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz erhoben.
Weitere Kosten entstehen für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt; zusätzliche Kosten können durch die Beantragung eines streitigen Verfahrens nach Erhebung des Widerspruchs durch den Gegner entstehen.
Die Gerichts- und Anwaltskosten für das Mahnverfahren können mit dem Kostenrechner berechnet werden.
Hinweise:
Der Kostenrechner berechnet die Gerichts- und Anwaltsgebühren für ein
gerichtliches Mahnverfahren für das Kostenrecht ab dem 1.7.2004. Die
möglichen weiteren Kosten eines streitigen Verfahrens, einschließlich der
Kosten für evtl. Beweisaufnahmen, sind nicht berücksichtigt. Ebenso können
weitere Kosten für die außer- oder vorgerichtliche Tätigkeit eines
Rechtsanwalts anfallen.
Weitere Informationen zu den Kosten im automatisierten Mahnverfahren: