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Wenn Fehler auftreten: Die Monierung

Natürlich kann nicht immer alles richtig sein. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird vom Amtsgericht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft. So werden z.B. fehlerhafte oder ungenügende Bezeichnungen von Antragsteller oder Antragsgegner vom Gericht beanstandet.

Eine weitere häufige Fehlerquelle sind vergessene Angaben zu den Forderungen oder fehlerhafte Bezeichnungen der Rechtsformen

Die Ihnen übersandte Monierung besteht aus zwei Teilen: Die eigentliche Beanstandung zusammen mit Ihren Angaben sind auf den weißen Seiten ausgedruckt. Dazu gehört ein grauer Bogen mit weißen Balken. Dieses Blatt bietet (in den weißen Balken) Ihnen die Möglichkeit, die einzelnen Beanstandung zu beantworten.

Leider sind die Beanstandungen oft schwer verständlich. Falls Sie Probleme beim Ausfüllen einer Monierungsantwort haben sollten oder die Beanstandung für nicht gerechtfertigt halten, finden Sie auf der ersten Seite im oberen Drittel eine Telefonnummer, die in der Regel die Durchwahl der zuständigen Geschäftsstelle darstellt. Dort kann Ihnen wahrscheinlich mit einer kurzen Auskunft weitergeholfen werden.