Springe direkt zu:

Inhalt Hauptmenü Servicemenü Suche

Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland

Für Antragsteller mit dem Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg-,13343 Berlin ausschließlich zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO).

Unabhängig vom nationalen Mahnverfahren wurde zum 12.12.2008 das eigenständige Europäische Mahnverfahren eingeführt, welches in Deutschland ebenfalls beim Amtsgericht Wedding in Berlin konzentriert worden ist.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding.