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Amtsgericht Uelzen

Als zentrales Mahngericht in Niedersachsen ist das Amtgericht Uelzen eingerichtet.

Seit dem 01.06.1999 ist aufgrund der Verordnung vom 14.12.1998 (Nds. GVBl. 1998, S. 715) das Zentrale Mahngericht landesweit für alle Mahnsachen örtlich zuständig, bei denen der Antragsteller seinen Wohn- bzw. Firmensitz in Niedersachsen hat.

Bis zum 31.03.2004 wurde diese Aufgabe durch das Amtsgericht Hannover wahrgenommen. Seit dem 01.04.2004 ist ausschließlich das Amtsgericht Uelzen hierfür zuständig, unabhängig davon, ob der Antragsteller über eine Mahnsoftware verfügt oder die Anträge auf Papierbelegen einreicht.

Postalische Anschrift und Hausanschrift:

Amtsgericht Uelzen
– Zentrales Mahngericht –
Rosenmauer 2
29525 Uelzen

Telefon (Zentrale): 0581 / 8851 – 0
Telefax: 0581 / 8851 – 200
(Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax übermittelt werden)

Homepage: www.amtsgericht-uelzen.niedersachsen.de

Bitte beachten Sie, dass es zurzeit noch nicht zulässig ist, Verfahrensanträge per E-Mail zu stellen. Entsprechende Anträge können deswegen grundsätzlich nicht beachtet werden.

Elektronischer Datenaustausch

Das Amtsgericht Uelzen unterstützt den elektronischen Datenaustausch (EDA) in folgenden Formen:

Die Ansprechpartner beim Zentralen Mahngericht Uelzen entnehmen Sie bitte der Homepage des Amtsgerichts Uelzen (obiger Link).