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Voraussetzungen zum online-Mahnantrag

Mit Hilfe des online- Mahnantrag können Antragsteller und Prozessbevollmächtigte Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren bequem mit Hilfe des Internets erstellen.

Gestartet wird das Verfahren über www.online-mahnantrag.de

Unterstützt wird dabei

  • die elektronische Übermittlung der Antragsdaten per digitaler Signatur
  • der Ausdruck als Barcode-Antrag auf Blanko-Papier
Für die Nutzung der online-Übermittlung benötigen Sie:
  • Aktueller Browser mit aktiviertem JavaScript und Cookies;
  • Zugang zu einem sicheren Übermittlungsweg (BeA,BeN, BeBPo, DE-Mail) oder ein vorinstalliertes, OSCI-konformes Produkt,
    vergleiche www.egvp.justiz.de/Drittprodukte.
  • Bei der Nutzung OSCI-konformer Produkte benötigt der Nutzer zusätzlich eine unterstütze Signaturkarte nebst Kartenlesegerät.

Ein Vertrieb von Karten und Kartenlesern durch die Amtsgerichte ist leider nicht möglich.

Die Übermittlung durch einfache E-Mail ist unzulässig.

Zur Nutzung des Barcode-Antrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Aktueller Browser mit aktiviertem JavaScript und Cookies;
  • handelsüblicher Tintenstrahl- oder Laserdrucker;
  • Eine Software zur Anzeige und zum Druck von PDF-Dokumenten (PDF-Reader), die im Internet kostenlos heruntergeladen werden kann;
  • weißes Papier

Weitere Erläuterungen zum Barcodeverfahren finden Sie hier.