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Ergänzungsblatt

Falls der Raum auf dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids für die notwendigen Angaben (z.B. weitere Antragsteller oder Antragsgegner oder weitere Ansprüche/Zinsen) nicht ausreicht, sind diese weiteren Angaben auf einem Ergänzungsblatt vorzunehmen.

Eine bestimmte Form dieses Ergänzungsblatts ist nicht vorgeschrieben. Die Mahnabteilungen der Amtsgerichte stellen jedoch zum Teil ein „Ergänzungsblatt“ zur Verfügung, das in der Reihenfolge und Systematik dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids entspricht.

Das Ergänzungsblatt muss mit dem Antragsvordruck fest verbunden werden.

Hinweis: Diese Vordrucke dürfen ausschließlich als Anlagen zum amtlichen Vordruck genutzt werden. Ein Antragstellung ausschließlich auf diesen bereitgestellten Ergänzungsblättern ist nicht zulässig.