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Verteilung der Geschäftsnummern auf die Mahngerichte

Die Geschäftsnummern der Mahnverfahren im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren lassen sich – von einigen Ausnahmen abgesehen – fast immer einem Mahngericht zuordnen.

Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der aktuellen Planungen; kurzfristige Änderungen aus aktuellem Anlass sind jederzeit möglich.