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Zuständigkeiten

Für das zivilrechtliche Mahnverfahren sind ausschließlich die Amtsgerichte zuständig, unabhängig vom Streitwert.

Mit der Einführung der automatisierten Bearbeitung der Mahnverfahren ist die Bearbeitung der Mahnverfahren konzentriert worden.

Wird der Antrag bei einem anderen als dem jeweils zuständigen Gericht eingereicht, so kann ihn dieses Gericht an das zuständige Amtsgericht weiterleiten. Rechtliche, insbesondere fristwahrende Wirkung hat ein Antrag erst, wenn er bei dem zuständigen Amtsgericht eingeht.

Allgemeine Zuständigkeit

Antragsteller mit Sitz bzw. Wohnsitz in dem betreffenden Land müssen den Erlass eines Mahnbescheids bei folgendem Gericht beantragen:

Bundeslandmaschinelle Bearbeitung
zugelassen für
zuständiges Amtsgericht
Baden-Württemberggesamtes LandAmtsgericht Stuttgart
– Mahngericht –
70154 Stuttgart
Bayerngesamtes LandAmtsgericht Coburg
– Mahngericht –
Heiligkreuzstraße 22
96441 Coburg
Berlin und
Brandenburg
gesamtes Land und
Antragsteller mit Sitz im Ausland
(§ 689 Abs. 2 S. 2 ZPO)
Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg beim
Amtsgericht Wedding
– Zentrales Mahngericht –
13343 Berlin
Bremengesamtes LandAmtsgericht Bremen
– Mahnabteilung –
28184 Bremen
Hamburggesamtes LandAmtsgericht Hamburg-Altona
– Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern –
22747 Hamburg
Hessengesamtes LandAmtsgericht Hünfeld
– Mahnabteilung –
36084 Hünfeld
Mecklenburg-Vorpommerngesamtes LandAmtsgericht Hamburg-Altona
– Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern –
22747 Hamburg
Niedersachsengesamtes LandAmtsgericht Uelzen
– Zentrales Mahngericht –
Rosenmauer 2
29525 Uelzen
Nordrhein-WestfalenOLG-Bezirke Hamm, DüsseldorfAmtsgericht Hagen
– Mahnabteilung –
58081 Hagen
Nordrhein-WestfalenOLG-Bezirk KölnAmtsgericht Euskirchen
-Mahnabteilung –
53878 Euskirchen
Rheinland-Pfalzgesamtes LandAmtsgericht Mayen
– Mahnabteilung –
56723 Mayen
Saarlandgesamtes LandAmtsgericht Mayen
– Mahnabteilung –
56723 Mayen
Sachsengesamtes LandAmtsgericht Aschersleben
Dienstgebäude Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
Sachsen-Anhaltgesamtes LandAmtsgericht Aschersleben
Dienstgebäude Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt
Schleswig-Holsteingesamtes LandAmtsgericht Schleswig
– Mahnabteilung –
Postfach 1170
24821 Schleswig
Thüringengesamtes LandAmtsgericht Aschersleben
Dienstgebäude Staßfurt
Lehrter Str. 15
39418 Staßfurt

Liegt der (Wohn-)Sitz des Antragstellers im Ausland, ist das Amtsgericht Berlin-Wedding für das Mahnverfahren zuständig.

Besondere Zuständigkeiten

Bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nach dem Wohnungseigentumsgesetz richtet sich die Zuständigkeit nach der Lage des Wohnungseigentums.

Bei Antragsgegnern, welche keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist das Mahngericht zuständig, in dessen Bezirk auch das streitige Verfahren vor dem Prozessgericht zu führen wäre (§ 703 d ZPO).

Bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis sind die Arbeitsgerichte zuständig.