Voraussetzungen zum online-Mahnantrag
Mit Hilfe des online- Mahnantrag können Antragsteller und Prozessbevollmächtigte Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren bequem mit Hilfe des Internets erstellen.
Gestartet wird das Verfahren über www.online-mahnantrag.de
Unterstützt wird dabei
- die elektronische Übermittlung der Antragsdaten per digitaler Signatur
- der Ausdruck als Barcode-Antrag auf Blanko-Papier
Für die Nutzung der online-Übermittlung benötigen Sie:
- Aktueller Browser mit aktiviertem JavaScript und Cookies;
- Zugang zu einem sicheren Übermittlungsweg (BeA,BeN, BeBPo, DE-Mail) oder ein vorinstalliertes, OSCI-konformes Produkt,
vergleiche www.egvp.justiz.de/Drittprodukte. - Bei der Nutzung OSCI-konformer Produkte benötigt der Nutzer zusätzlich eine unterstütze Signaturkarte nebst Kartenlesegerät.
Ein Vertrieb von Karten und Kartenlesern durch die Amtsgerichte ist leider nicht möglich.
Die Übermittlung durch einfache E-Mail ist unzulässig.
Zur Nutzung des Barcode-Antrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Aktueller Browser mit aktiviertem JavaScript und Cookies;
- handelsüblicher Tintenstrahl- oder Laserdrucker;
- Eine Software zur Anzeige und zum Druck von PDF-Dokumenten (PDF-Reader), die im Internet kostenlos heruntergeladen werden kann;
- weißes Papier
Weitere Erläuterungen zum Barcodeverfahren finden Sie hier.