Voraussetzungen zum online-Mahnantrag
Mit Hilfe des online-Mahnantrags können Antragsteller und Prozessbevollmächtigte Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren bequem über das Internets erstellen.
Gestartet wird das Verfahren über www.online-mahnantrag.de
Unterstützt wird dabei
- die Bereitstellung eines Fachdatensatzes zur elektronischen Übermittlung der Antragsdaten über einen sicheren Übermittlungsweg („Download -Variante“)
- der Ausdruck als Barcode-Antrag auf Blanko-Papier („Barcodeantrag“)
- die Übermittlung unter Authentifikation unter Nutzung des elektronisch auslesbaren Personalausweises oder Aufenthaltstitels („eID-Antrag“)
Für die Nutzung der Download-Variante benötigen Sie:
- Aktueller Browser mit aktiviertem JavaScript und Cookies;
- Zugang zu einem sicheren Übermittlungsweg wie die berufsspezifischen Postfächer der Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater (BeA, BeN, BeSt), das Behördenpostfach (BeBPo), oder ein vorinstalliertes, OSCI-konformes Produkt (eBO oder MeinJustizPostfach), vergleiche www.egvp.justiz.de/Drittprodukte.
Die Übermittlung durch einfache E-Mail ist unzulässig.
Zur Nutzung des Barcode-Antrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- aktueller Browser mit aktiviertem JavaScript und Cookies;
- handelsüblicher Tintenstrahl- oder Laserdrucker mit sauberem Druckbild;
- eine Software zur Anzeige und zum Druck von PDF-Dokumenten (PDF-Reader), die im Internet kostenlos heruntergeladen werden kann;
- weißes Papier
Weitere Erläuterungen zum Barcodeverfahren finden Sie hier.
Für die Antragstellung unter Nutzung des elektronisch auslesbaren Personalausweises oder Aufenthaltstitels benötigen Sie:
- aktueller Browser mit aktiviertem JavaScript und Cookies;
- elektronisch auslesbarer Personalausweis oder Aufenthaltstitel einschl. Kenntnis der nach Freischaltung vergebenen PIN;
- installierte Ausweis-App (www.ausweisapp.bund.de/download);
- geeigneten Kartenleser oder über die Ausweis-App gekoppeltes Mobiltelefon mit NFC-Schnittstelle;
Weitere Erläuterungen zum eID-Verfahren finden Sie hier.