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Einzelfirma

Siehe Eintragung in den Zeilen 8 – 11

Ausfüllbeispiel für die Eintragung einer Einzelfirma

Seit dem 1.4.2003 müssen eingetragene Kaufleute einen entsprechenden Firmenzusatz oder Abkürzung in ihrer Firma führen („eingetragener Kaufmann“, „e.K.“ oder vergleichbares). Fehlt dieser Zusatz, handelt es sich in aller Regel nicht um eine kaufmännische Firma im Sinne des HGB. Gewerbetreibende, welche keine Firma nach § 18 HGB führen dürfen, können nur als natürliche Personen unter ihrem eigenen Namen in Anspruch genommen werden (Eintragung in den Spalten 1 oder 2).