Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland
Für Antragsteller mit dem Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das Amtsgericht Wedding -Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg-,13343 Berlin ausschließlich zuständig (§ 689 Abs. 2 Satz 2 ZPO).
Unabhängig vom nationalen Mahnverfahren wurde zum 12.12.2008 das eigenständige Europäische Mahnverfahren eingeführt, welches in Deutschland ebenfalls beim Amtsgericht Wedding in Berlin konzentriert worden ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-wedding.