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Kostenrechner Kosten des Mahnverfahrens

Für das Mahnverfahren wird eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 36,- EUR (bis 31.12.2020: 32,- EUR).

Weitere Kosten entstehen für den Fall, dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgt; zusätzliche Kosten können durch die Beantragung eines streitigen Verfahrens nach Erhebung des Widerspruchs durch den Gegner entstehen.

Die Gerichts- und Anwaltskosten für das Mahnverfahren können mit dem Kostenrechner berechnet werden.

Gebührberechnung Mahnverfahren *

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* Die Berechnung erfolgt nach den aktuell gültigen (ab 01.01.2021) Gebührenvorschriften.
** Die Gebühren für ein streitiges Verfahrens fallen nur für die Durchführung des Prozessverfahrens nach Erhebung des Widerspruchs an.
*** Die Vertretung durch einen Rechtsanwalts ist im Mahnverfahren nicht zwingend vorgeschrieben.

Hinweise: Der Kostenrechner berechnet die Gerichts- und Anwaltsgebühren für ein gerichtliches Mahnverfahren nach dem aktuell gültigen Kostenrecht. Die möglichen weiteren Kosten eines streitigen Verfahrens, einschließlich der Kosten für evtl. Beweisaufnahmen, sind nicht berücksichtigt. Ebenso können weitere Kosten für die außer- oder vorgerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts anfallen.