Amtsgericht Wedding
Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg
Die Mahnverfahren aus dem Bundesländern Berlin und Brandenburg werden von der Mahnabteilung des Amtsgerichts in Wedding als Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg bearbeitet.
Das Amtsgericht Wedding ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg hat; darüber hinaus für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Ausland hat (bisherige Zuständigkeit bis zum 11.12.2008: Amtsgericht Schöneberg).
Postalische Anschrift:
Amtsgericht Wedding
– Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg –
13343 Berlin
Besucheranschrift:
Amtsgericht Wedding
– Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg –
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Telefon (Zentrale): 030 90156 – 0
Telefax: 030 90156 – 203/233/402
(Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax übermittelt werden)
Homepage: www.berlin.de/ag-wedding
Bitte beachten Sie, dass es zurzeit noch nicht zulässig ist, Verfahrensanträge per E-Mail zu stellen. Entsprechende Anträge können deswegen grundsätzlich nicht beachtet werden.
Antragsmöglichkeiten
Das Amtsgericht Wedding unterstützt folgende Antragsformen / Schnittstellen:
- Nutzung sicherer Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, DE-Mail) sowie OSCI-konforme Produkte
- online-Mahnantrag
- Barcode-Mahnantrag
- Antrag mittels Vordruck
Für Fragen zum EDA stehen Ihnen Ansprechpartner unter folgender Rufnummer zur Verfügung:
- 030 / 90156 -282
Europäisches Mahnverfahren
Unabhängig vom nationalen Mahnverfahren wurde zum 12.12.2008 das eigenständige Europäische Mahnverfahren eingeführt, welches in Deutschland beim Amtsgericht Wedding in Berlin konzentriert worden ist. Weitere Informationen erhalten Sie unter
Homepage: www.berlin.de/ag-wedding