Springe direkt zu:

Inhalt Hauptmenü Servicemenü Suche

Nicht-EDV-Fälle

Im automatisierten Mahnverfahren werden aus Gründen der Verfahrenskontrolle durch den Rechtspfleger oder aus technischen und konzeptionellen Gründen einzelne Mahnverfahren von Anfang an oder im weiteren Verfahrensablauf von der maschinellen Bearbeitung ausgenommen.

Diese Verfahren bearbeitet der Rechtspfleger auf herkömmliche Weise; Akten werden angelegt. Für diese sogenannten Nicht-EDV- Fälle sind dieselben Vordrucke wie bei maschineller Bearbeitung vorgeschrieben. Die vom Gericht übersandten vorbereiteten Vordrucke für Folgeanträge bzw. für den Widerspruch sind mit einer schwarzen Ecke oben rechts gekennzeichnet, um die Aussonderung beim Rücklauf zu erleichtern. Der Geschäftsnummer wird ein „N“ angefügt.

Im Ablauf des Verfahrens besteht kein Unterschied zwischen Nicht-EDV-Fällen und EDV-Fällen.