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Online-Mahnverfahren

Zur Erstellung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids und zur Übertragung von Daten zwischen Antragstellern bzw. Prozessbevollmächtigten und den Mahngerichten kann auch das Internet genutzt werden.

Online-Mahnantrag

Der online-Mahnantrag richtet sich an Beteiligte, die keine eigene Software für die Erstellung von Anträgen und Rechtsbehelfen im Automatisierten Mahnverfahren einsetzen. In einem interaktiven Antragsformular werden die Daten des Verfahrens eingegeben und bei der Eingabe bereits inhaltlich geprüft, so dass fehlerhafte Anträge weitgehend ausgeschlossen sind.

Nach erfolgter Eingabe können die Daten heruntergeladen und mittels eines sicheren Übermittlungsweges (beA, DE_Mail usw.) an das Gericht übermittelt werden. Alternativ können die Daten verschlüsselt und mit einer qualifizierten Signatur versehen an das Mahngericht versandt werden. Für diese Art der Übermittlung können Sie eines der unter egvp.justiz.de/Drittprodukte genannten Softwareprodukte verwenden (sogenannte „OSCI-konforme Produkte“). Voraussetzung für dieses Verfahren ist der Einsatz einer Signaturkarte und eines geeigneten Kartenlesers.

Alle Zentralen Mahngerichte akzeptieren diese Art der Antragstellung.

Als Alternative zur Online-Übermittlung können die Daten als Barcode-Antrag ausgedruckt und per Post an das Mahngericht übersandt werden.

Weitere Informationen:

Dateiübertragung über sichere Übermittlungswege (BeA, BeBPo, DE-Mail) oder eine andere zugelassenen Kommunikations- und Übertragungssoftware

Die Dateiübermittlung auf sicherem Übermittlungsweg oder einer anderen zugelassenen Kommunikations- und Übertragungssoftware richtet sich an Antragsteller und Prozessbevollmächtigte, welche bereits eine Branchensoftware zur Erstellung von Datensätzen besitzen. Die damit erzeugten Datensätze werden dann heruntergeladen und auf sicherem Übermittlungsweg übertragen oder aber mit einem OSCI-konformen Softwareprodukt zum Mahngericht übermittelt. Hierbei werden die Daten verschlüsselt und mit einer qualifizierten Signatur signiert. Hierfür ist ebenfalls der Einsatz einer Signaturkarte und eines geeigneten Kartenlesers notwendig.

Diese Formen der Antragstellung sind bei allen zentralen Mahngerichten möglich.

Die Voraussetzungen für die Nutzung OSCI-konformer Produkte sind auf folgenden Internetseiten beschrieben:

Die notwendigen Arbeitsabläufe zur Nutzung aller Datenübertragungskomponenten (EGVP, beA oder vergleichbare Anwendungen) zusammengefasst finde Sie in folgender Übersicht: