Eintragungsbeispiel Anspruch nach den §§ 491 – 504 BGB bzw. nach dem Verbraucherkreditgesetz
Siehe nachstehendes Muster Zeilen 32 – 43 und Zeile 50
§ 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO regelt:
In der Zeile 50 muss sich der Kreditgeber – bei abgetretenem Anspruch ggf. der Zessionar – erklären. Einzutragen sind die Zeilennummer der Hauptforderung, der nach §§ 492, 502 BGB / dem VerbrKrG anzugebende effektive oder anfängliche effektive Jahreszins und das Datum des Vertrages. Bei Forderungen aus Leasing/Mietkauf (Katalognummer 15) sind – im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 491 ff. BGB oder des VerbrKrG – nur die Zeilennummer der Hauptforderung und das Datum des Vertrages anzugeben. Im Falle eines Überziehungskredites im Sinne von § 493 BGB oder von § 5 VerbrKrG (Katalognummer 36) genügt die Angabe der Zeilennummer der Hauptforderung.