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Prozessbevollmächtigter des Antragstellers/Geschäftszeichen

Siehe nachstehendes Muster Zeilen 46-59, 51

Ausfüllbeispiel: Eintragung eines Prozessbevollmächtigten
  • Rechtsanwälte und zugelassen Inkassodienstleister können in den amtlichen Vordruck nicht eintragen werden, da die Stellung des Antrags über Formular nicht mehr zugelassen ist.
  • Eine Vertretung ist nur zulässig, soweit diese durch den in § 79 ZPO genannten Personenkreis erfolgt (gesetzlich zugelassene Personen und Stellen, Beschäftigte des Antragstellers, Verwandte, Personen mit Befähigung zum Richteramt)
  • Geschäftszeichen:
    In Zeile 51 des Antrags kann der Antragsteller/Prozessbevollmächtigte sein eigenes Geschäftszeichen eintragen. Es stehen hierfür 35 Schreibstellen zur Verfügung. Das Geschäftszeichen wird auf allen Schriftstücken des Gerichts angegeben und auch dem Antragsgegner mitgeteilt.
  • Die Angabe einer Kennziffer ist möglich (Zeile 47), s. Beispiel unten.

Kennziffer in Zeile 47:

Ausfüllbeispiel für die Eintragung von Prozessbevollmächtigten mittels einer Kennziffer