Prozessbevollmächtigter des Antragstellers/Geschäftszeichen
Siehe nachstehendes Muster Zeilen 46-59, 51
- Rechtsanwälte und zugelassen Inkassodienstleister können in den amtlichen Vordruck nicht eintragen werden, da die Stellung des Antrags über Formular nicht mehr zugelassen ist.
- Eine Vertretung ist nur zulässig, soweit diese durch den in § 79 ZPO genannten Personenkreis erfolgt (gesetzlich zugelassene Personen und Stellen, Beschäftigte des Antragstellers, Verwandte, Personen mit Befähigung zum Richteramt)
- Geschäftszeichen:
In Zeile 51 des Antrags kann der Antragsteller/Prozessbevollmächtigte sein eigenes Geschäftszeichen eintragen. Es stehen hierfür 35 Schreibstellen zur Verfügung. Das Geschäftszeichen wird auf allen Schriftstücken des Gerichts angegeben und auch dem Antragsgegner mitgeteilt. - Die Angabe einer Kennziffer ist möglich (Zeile 47), s. Beispiel unten.
Kennziffer in Zeile 47: