Verteilung der Geschäftsnummern auf die Mahngerichte
Die Geschäftsnummern der Mahnverfahren im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren lassen sich – von einigen Ausnahmen abgesehen – fast immer einem Mahngericht zuordnen.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der aktuellen Planungen; kurzfristige Änderungen aus aktuellem Anlass sind jederzeit möglich.