Amtsgericht Mayen
Das Amtsgericht Mayen ist das gemeinsame Mahngericht der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland; es ist daher zuständig für alle Antragsteller mit Sitz in diesen Ländern.
Postalische Anschrift:
Amtsgericht Mayen
– Zentrale Mahnabteilung –
56723 Mayen
Hausanschrift:
Amtsgericht Mayen
– Zentrale Mahnabteilung –
St. Veit-Straße 38
56727 Mayen
Telefon (Zentrale): 02651/403-0
Telefax: 02651/403-100
(Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax übermittelt werden)
Geschäftszeiten:
Montag – Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail: amtsgericht.mayen@ko.jm.rlp.de
Homepage: www.agmy.justiz.rlp.de
Bitte beachten Sie, dass es zurzeit noch nicht zulässig ist, Verfahrensanträge per E-Mail zu stellen. Entsprechende Anträge können deswegen grundsätzlich nicht beachtet werden.
Elektronischer Datenaustausch
Das Amtsgericht Mayen unterstützt den elektronischen Datenaustausch (EDA) in folgenden Formen:
- Nutzung sicherer Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, DE-Mail) sowie OSCI-konforme Produkte
- online-Mahnantrag
- Barcode-Mahnantrag
Für Fragen zum EDA stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Die Ansprechpartner beim Zentralen Mahngerichte Mayen entnehmen Sie bitte der Homepage des Amtsgerichts Mayen (Link s.o.).