Amtsgericht Euskirchen
In Nordrhein-Westfalen sind zwei Mahngerichte eingerichtet.
Das Amtsgericht Euskirchen ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln hat.
Das Amtsgericht Hagen ist zuständig für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz im Bezirk der Oberlandesgerichte Düsseldorf oder Hamm hat.
Postalische Anschrift:
Amtsgericht Euskirchen
– Zentrale Mahnabteilung –
53878 Euskirchen
Hausanschrift:
Amtsgericht Euskirchen
– Zentrale Mahnabteilung –
Kölner Str. 40 – 42
53879 Euskirchen
Telefon (Zentrale): 02251 951 – 0
Telefax: 02251 951 – 2900
(Verfahrensanträge, für die Vordruckzwang besteht, dürfen nicht per Fax übermittelt werden)
E-Mail: poststelle@ag-euskirchen.nrw.de
Homepage: www.ag-euskirchen.nrw.de
Elektronischer Datenaustausch
Das Amtsgericht Euskirchen unterstützt den elektronischen Datenaustausch (EDA) in folgenden Formen:
- Nutzung sicherer Übermittlungswege (beA, beN, beBPo, DE-Mail) sowie OSCI-konforme Produkte
- online-Mahnantrag
- Barcode-Mahnantrag
Für Fragen zum EDA stehen Ihnen Ansprechpartner unter der nachstehenden Rufnummer zur Verfügung:
- 02251 951 – 2187