Kennziffer für Antragsteller / Prozessbevollmächtigte
Eine Kennziffer stellt eine „Kundennummer“ des Mahngerichts dar. Bei der Nutzung einer Kennziffer ersparen Sie sich selbst Schreibarbeit und ermöglichen dem Amtsgericht, mehrere an Sie gerichtete Postsendungen effektiver zusammenzufassen.
Für die Erteilung einer Kennziffer entstehen keine Kosten. Die Antragstellung ist grundsätzlich formlos möglich, der Antrag kann auch per Fax an das Gericht übermittelt werden.
Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, einen der vorbereiteten Anträge der Mahngerichte zu nutzen. Diese finden Sie auf der Seite Kennziffernanträge der Mahngerichte.
Bei der Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens muss wegen der zu beachtenden Formalien einer der zur Verfügung gestellten Anträge genutzt werden.
Im elektronischen Datenaustausch finden ebenfalls Kennziffern Verwendung; diese werden jedoch in einem anderen Verfahren vergeben.
Kennziffernanträge der einzelnen Gerichte für den elektronischen Datenaustausch finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zum elektronischen Datenaustausch finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Verwendung von Kennziffern im Mahnverfahren: