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Zinsrechner Mahnverfahren

In den meisten Fällen werden Verzugszinsen in Form eines an den Basiszinssatz geknüpften variablen Zinssatz geltend gemacht (z.B. „5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz“).

Um die jeweils aktuellen Beträge ausrechnen zu können, bieten wir Ihnen einen Zinsrechner für das Mahnverfahren an.

Zinsrechner für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren *

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* Die Zinsberechnung erfolgt nach Banktagen (1 Monat = 30 Tage, 1 Jahr = 360 Tage). Diese Berechnung ist im Mahnverfahren üblich. Bei anderen Berechnungsmethoden können sie leicht abweichende Ergebnisse erhalten.
** Das Zinsbeginn- und Zinsendedatum werden in die Berechnung einbezogen, d.h. für diese Tage werden ebenfalls Zinsen berechnet.
*** Die Berechnung der Zinsen über dem Basiszinssatz ist für ein Datum in der Zukunft nur eingeschränkt möglich, da sich der Basiszinssatz zum 30.06.2024 ändern kann. Berücksichtigt wird bei allen Daten nach dem 30.06.2024 der zu diesem Zeitpunkt gültige Basiszinssatz.

Wichtige Hinweise: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Zinsberechnung erfolgt nach den für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren gültigen Regeln; bei anderen Berechnungsarten können sich leicht abweichende Ergebnisse ergeben.