Einstellung des DE-Mail-Dienstes
21. Oktober 2024
Zwei DE-Mail-Diensteanbieter haben inzwischen ihren DE-Mail-Betrieb eingestellt. Durch die zwischenzeitlich geschaffenen technischen Lösungen des eBO und MJP bestehen kostenfreie elektronische Einreichungsalternativen. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit bereitet der Gesetzgeber deshalb vor, die absenderbestätigte DE-Mail aus dem Kreis der sicheren Übermittlungswege nach § 130a Abs. 4 ZPO zu streichen.
Als erstes der bundesdeutschen Mahngerichte wird das Mahngericht Uelzen den DE-Mail-Empfang mit Ablauf des 30.11.2024 einstellen. In der weiteren Folge werden auch die übrigen Mahngerichte sukzessive diesen Übermittlungsweg einstellen.
Sofern Sie DE-Mail nutzen, wird empfohlen, Ihren Übermittlungsweg zeitnah auf eine der möglichen Alternativen umzustellen.
Basinszinssatz ab 1.7.2024 3,37%
25. Juni 2024
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt nach Bekanntgabe der Deutschen Bundesbank ab dem 1.7.2024 bei 3,37%.
Kreditdienstleister im Automatisierten Mahnverfahren
8. April 2024
Mit dem „Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte […]“, BGBl. I v. 29.12.2023, hat der Gesetzgeber den Begriff des Kreditdienstleisters zugelassen. Nach ihrer Registrierung sind Kreditdienstleister seither zur gerichtlichen Vertretung im Mahnverfahren berechtigt, aber auch gleichzeitig zur maschinell lesbaren Antragstellung verpflichtet. Der Gesetzgeber hat die Kreditdienstleister schließlich auch vergütungsrechtlich den sonstigen Rechtdienstleistern (Rechtsanwälten und registrierten Inkassounternehmen) gleichgestellt.
Kreditdienstleister können Anträge hiernach mit demselben Anredemerkmal stellen, wie bisher registrierte Inkassodienstleister.
Weitergehende Fragen beantwortet das jeweils zuständige Mahngericht.
Basinszinssatz ab 1.1.2024 3,62%
2. Januar 2024
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt nach Bekanntgabe der Deutschen Bundesbank ab dem 1.1.2024 bei 3,62%.
Basinszinssatz ab 1.7.2023 3,12%
30. Juni 2023
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB liegt nach Bekanntgabe der Deutschen Bundesbank ab dem 1.7.2023 bei 3,12%.
Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen zum 1.1.2022 ihr Antragswesen umstellen
30. September 2021
Zum 1.1.2022 werden Anwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht nur verpflichtet, Schriftsätze als elektronische Dokumente an die Gerichte zu übermitteln. Die für Anwälte und registrierte Inkassodienstleister bereits seit Längerem geltende Pflicht zur maschinell lesbaren Einreichung gilt ab diesem Zeitpunkt auch für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Ausdehnung des elektronischen Nachrichtenversands auf alle digitalen Einreicher
14. Mai 2021
Im Automatisierten Mahnverfahren werden Nachrichten des Gerichts bisher entweder im EDA-Format als nur maschinenlesbare Datensätze oder auf Papier übermittelt.
Bereits seit Sommer 2020 erhalten daher Rechtsanwält*innen und registrierte Inkassobüros einfache Papier-Nachrichten als elektronisches Dokument im PDF-Format im elektronischen Rechtsverkehr übersandt.
Warnung vor Betrugsversuch – Betrüger treten im Namen des Mahngerichts auf
3. Februar 2021
Aktuell fordert ein Herr Uwe Specht im Namen des Amtsgerichts Hagen per E-Mail unter Vorlage eines offensichtlich falschen Vollstreckungsbescheides die Zahlung eines erheblichen Geldbetrages zur Beendigung des Verfahrens.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass es weitere Betrüger*innen gibt, die derartige kriminelle Handlungen auch im Namen anderer Mahngerichte versuchen.
Es handelt sich dabei um eine Betrugsmasche!
Die Schreiben stammen nicht von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Justiz. Gehen Sie daher nicht auf die Forderungen ein und wenden Sie sich an das zuständige Mahngericht oder die Polizei.
Mahngerichte.de in neuem Design
16. November 2020
Der Internetauftritt präsentiert sich nun in einem modernen und frischen Layout. Er enthält wie gewohnt alle wichtigen und wesentlichen Informationen aus automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren.
Die Redaktion wird in den kommenden Wochen noch Änderungen und Aktualisierungen vornehmen. Insoweit bitten wir um Verständnis, wenn am Anfang noch nicht alles so wie gewohnt funktionieren sollte.
Zögern Sie daher nicht, die Redaktion bei Fragen und Anregungen, oder wenn etwas nicht wie gewohnt funktioniert, über webredaktion@mahngerichte.de zu kontaktieren.
Nachrichtenversand an professionell Nutzende im elektronischen Rechtsverkehr
2. November 2020
Im Automatisierten Mahnverfahren werden Nachrichten des Gerichts bisher entweder im EDA-Format als nur maschinenlesbare Datensätze oder auf Papier übermittelt.
Im Rahmen der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sowie der Nutzungsverpflichtung für Rechtsanwält*innen und registrierte Inkassobüros erhält dieser Personenkreis bereits seit 2018 keine Folgeantragsformulare mehr auf Papier übersandt. Der Nachrichteninhalt beschränkt sich seither auf die reine Information über den Erfolg oder Misserfolg eines Zustellversuchs, die Erhebung eines Widerspruchs usw.