Später verzogen: Neuzustellungsantrag zum Vollstreckungsbescheid
Hin und wieder kommt es vor, dass der Antragsgegner während des Verfahrens verzieht, so dass Sie auch in diesem Stadium des Verfahrens eine Nichtzustellungsnachricht erhalten.
In dieser Nichtzustellungsnachricht sind die von der Deutschen Post AG mitgeteilten Gründe, weshalb nicht zugestellt werden konnte, angegeben. Ferner ist der Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids beigefügt, in dem eine abweichende Anschrift angegeben werden kann.
Sie können natürlich auch die gleiche Anschrift noch einmal eintragen, wenn ein Zustellversuch unter der bereits mitgeteilten Anschrift erfolgen soll. Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn ein Geschäftslokal wegen Betriebsferien über einen bestimmten Zeitraum geschlossen ist.