Eintragungsbeispiel Scheck- / Wechselmahnverfahren
Siehe nachstehendes Muster Zeilen 32 und 36
Bei der Geltendmachung eines Anspruchs aus einem Scheck im Scheckmahnverfahren wird aufgrund der Angabe der besonderen Verfahrensart in Zeile 36 ein Scheckmahnbescheid (ebenso Wechselmahnbescheid) erlassen. Fehlt die Eintragung in Zeile 36, wird bei Angabe der Katalognummer 30 ein normaler Mahnbescheid erlassen.